Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie wollen die EU-Mitgliedstaaten die Rechtshilfe in Strafsachen vereinfachen. Ein Anordnungsstaat darf bei einem Vollstreckungsstaat bestimmte Ermittlungen anfordern. Geregelt werden die Überwachung von Bankgeschäften und Telekommunikation sowie der Einsatz verdeckter ErmittlerInnen. Auch Einsätze von Trojanern wären EU-weit möglich.