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Gericht zu UrheberrechtsverstößenYoutube & Co. können als Täter:innen haften

Bei Verletzungen des Urheberrechts können Online-Dienste wie Youtube oder Uploaded als Täter:innen belangt werden, urteilte heute der Bundesgerichtshof. Von den Anbietern sei zu erwarten, wirksame technische Maßnahmen proaktiv einzusetzen, um Rechtsverstöße zu verhindern.

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