In Strafverfahren können bestimmte Gegenstände eingezogen werden, auch Laptops. In einem Fall, den der BGH im Juni entschied, ging es um die Anordnung, den Laptop eines Angeklagten einzuziehen. Auf dem Laptop hatte der Angeklagte Videomaterial gespeichert, welches eine Straftat darstellte. Der BGH entschied, dass eine pauschale Anordnung der Einziehung nicht möglich sei. Vielmehr müsse zuerst […]