Staatstrojaner
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: Schweiz: Widerstand gegen das Überwachungsgesetz BÜPF wächst – Kundgebung am 31. Mai in Bern
: Schweiz: Widerstand gegen das Überwachungsgesetz BÜPF wächst – Kundgebung am 31. Mai in Bern
Nachdem die Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) den Ständerat (kleine Parlamentskammer) problemlos mit 30 zu 2 Stimmen passiert hat, formiert sich nun doch Widerstand.Wir erinnern uns, das Gesetz beinhaltet einen ganzen Strauss an Verschärfungen. So will die Schweizer Regierung eine Rechtsgrundlage – für bereits eingesetzte – Staatstrojaner, die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, IMSI-Catcher – und Zugang zu allen Anlagen.
Nun ruft ein breites Bündnis von Parteien (Grüne, Piraten, das ganze Spektrum von Jungparteien) und Organisationen (wie ISOC Switzerland Chapter, Digitale Gesellschaft Schweiz und CCC Schweiz) zu einer Kundgebung auf. Die bunte Demonstration wird in zwei Wochen am Samstag 31. Mai 2014 ab 14.30 Uhr auf dem Bundesplatz in Bern stattfinden.
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: ARD Radiofeature: Der Staat und seine Trojaner
: ARD Radiofeature: Der Staat und seine Trojaner Achim Nuhr hat für das ARD Radiofeature einen einstündigen Beitrag produziert:
Deutsche Politiker und Behörden sind keineswegs nur Opfer digitaler Ausspähung, sondern lassen selbst massenweise private Computer durchsuchen: vom Screenshot bis zum Telefonat. In vertraulichen und geheimen Dokumenten bezeichnet der Generalbundesanwalt das Einschleusen von „Trojanern“ als „rechtlich unzulässig“. Trotzdem kaufen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung immer neue Lizenzen für Überwachungssoftware dubioser deutscher Unternehmen, die auch an Diktaturen liefern. Versagt die parlamentarische Kontrolle oder sind die Verantwortlichen einfach nur skrupellos?
Kleine Korrektur: Die Dokumente des Generalbundesanwalts sind nicht mehr „vertraulich und geheim“, die haben wir bereits vor über einem Jahr veröffentlicht. Trotzdem Hörempfehlung. (Update: Ah, wird auch erwähnt.)
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: Christopher Soghoian: Government surveillance — this is just the beginning
: Christopher Soghoian: Government surveillance — this is just the beginning Bei „TED Talks“ gibt es jetzt einen rund neun Minuten langen Vortrag des US-Security-Experten Christopher Soghoian über Staatstrojaner und Unternehmen wie Gamma Finfisher, die diese an repressive Regime verkaufen: Government surveillance — this is just the beginning. Den Vortrag kann man auf der TED-Seite herunterladen oder aber auch auf Youtube sehen:
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: LKA Bayern trauert dem verfassungsbrechenden Staatstrojaner hinterher. LKA Berlin auch?
: LKA Bayern trauert dem verfassungsbrechenden Staatstrojaner hinterher. LKA Berlin auch? Spiegel Online hat heute von den Klagen unter Strafermittlern berichtet, die nicht wissen was sie tun sollen, weil sie sich an das doofe Grundgesetz halten müssen und keinen Staatstrojaner mehr einsetzen dürfen. Der magische Satz, mit dem Kriminelle sich der Verfolgung durch deutsche Behörden entziehen, ist dem Artikel zufolge: „Das besprechen wir besser über Skype“.
Ein bißchen überraschend, denn schon vor den Snowden-Enthüllungen galt Skype als höchstwahrscheinlich abhörbar, und der neue Besitzer Microsoft war bisher nicht dafür bekannt, sich mit dem Staatsapparat anzulegen, wenn der was von ihm wollte.
Aber auch wenn man über Skype hinausdenkt, bleibt es dabei, dass ein rechtmäßiger Einsatz einer solchen Software schlicht nicht möglich ist. Das bekräftigt auch der Jurist Ulf Buermeyer gegenüber netzpolitik.org:
Quellen-TKÜ im Strafprozess ist selbst dann illegal, wenn der Trojaner „nur“ das kann, weil es keine Rechtsgrundlage dafür in der Strafprozessordnung gibt. Man bräuchte also nicht nur neue Technik, sondern auch ein Gesetz.
Laut Umfrage des Spiegel halten sich die Behörden auch brav an das Verbot. Wobei, eine Ausnahme gibt es da eventuell:
das LKA Berlin blieb schwammig: Einerseits heißt es, dass man Fragen zu solch „vertraulichen Vorgängen“ nicht beantworte, andererseits verweist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf die Antwort auf eine kleine Anfrage des Berliner SPD-Abgeordneten Sven Kohlmeier vom September. Dort schreibt der CDU-Innensenator Frank Henkel, dass seine Beamten einen neuen Trojaner besorgt hätten, derzeit aber auf die Quellen-TKÜ verzichteten. Nur ist das noch immer so? Eine Nachfrage nach dem aktuellen Stand wollte die Senatsverwaltung nicht beantworten.
Schon erstaunlich, dass die Frage, ob sich eine Strafverfolgungsbehörde an die Verfassung hält, einen „vertraulichen Vorgang“ betrifft. Man darf ausserdem auch gespannt sein, wie der von SPON zitierte Polizeigewerkschafter „in rechtspolitischen Diskussionen glänzen“ können wird, wenn die Sammlung von Fallbeispielen, bei denen „die Ermittlungen durch den fehlenden Trojaner behindert wurden“, abgeschlossen ist. Vielleicht leitet er die rechtspolitischen Ausführungen ja mit „Wenn wir mal das Grundgesetz ausser Acht lassen“ ein.
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: Schweiz: Widerstand gegen Ausbau der Überwachung – Vorratsdatenspeicherung muss weg!
: Schweiz: Widerstand gegen Ausbau der Überwachung – Vorratsdatenspeicherung muss weg!
Im März des letzten Jahres hatten wir berichtet, dass die Regierung der Schweiz Staatstrojaner, Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate, IMSI-Catcher und Zugang zu allen Anlagen von Internetdiensten will.Das Ganze wird durch eine Änderung des „Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (BÜPF) bewerkstelligt, in dem schon heute weitreichende Überwachungsmaßnahmen festgelegt sind. Am 10. März wird der Entwurf der Änderungen im Ständerat besprochen, zuvor hat die Rechtskommission des Ständerats sich mit dem Dokument befasst und einige Änderungen vorgeschlagen. Substanzieller Grundrechtsschutz war dabei allerdings offensichtlich nicht das Ziel.
Der Schweizer Verein Digitale Gesellschaft (nicht zu verwechseln mit dem deutschen Verein gleichen Namens) ruft deshalb dazu auf, sich an die Ständeräte zu wenden und dafür zu appelieren, die Ausweitung der Überwachung zu stoppen. Wesentliche Kritikpunkte:
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: Hacking Team greift freie Berichterstattung für Äthiopien an
: Hacking Team greift freie Berichterstattung für Äthiopien an „Hacking Team“ ist ein italienisches Unternehmen, das sich auf Überwachungssoftware spezialisiert hat. Kernangebot bildet die „Hacking Suite“ Remote Control System, die man in etwa als Pendant zu FinFisher auf dem Markt der Staatstrojaner sehen kann. RCS wurde von Kaspersky beinahe auf der ganzen Welt gefunden, Hacking Team beschreibt die Fähigkeiten der Software einer geleakten Werbepräsentation nach folgendermaßen:
Es ist offensive Sicherheitstechnologie. Es ist Spyware. Es ist ein trojanisches Pferd. Es ist ein Bug. Es ist ein Angriffswerkzeug. Es ist ein Werkzeug, um Kontrolle über die Endpunkte zu erhalten, das heißt die PCs.
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: CSC in alle großen IT-Vorhaben eingebunden: De-Mail, nPa, ePa, Staatstrojaner, Waffenregister, E‑Gerichtsakte, E‑Strafregister
: CSC in alle großen IT-Vorhaben eingebunden: De-Mail, nPa, ePa, Staatstrojaner, Waffenregister, E‑Gerichtsakte, E‑Strafregister Am Wochenende hatte die Süddeutsche Zeitung im Enthüllungsprojekt „Geheimer Krieg“ weiter nachgelegt: Demnach sei die US-Beraterfirma CSC mit ihren elf Tochtergesellschaften nicht nur für heikle US-Geheimdienstmissionen unterwegs, sondern arbeite auch für deutsche Ministerien. Naheliegend sei, dass CSC die hierüber erlangten Informationen an US-Behörden weitergebe. Der Zeitung fiel auf, dass CSC-Firmen häufig „in der Nähe von US-Militärstützpunkten“ residieren.
Die Bundesregierung hatte die Verbindungen von CSC zum US-Geheimdienst nicht kommentiert – dies war zu erwarten. Das Bundesinnenministerium richtete aus, ihm genügten entsprechende Klauseln in den Rahmenverträgen mit CSC. Demnach sei es untersagt, „bei der Vertragserfüllung zur Kenntnis erlangte vertrauliche Daten an Dritte weiterzuleiten“.
Auch wenn es im Projekt „Geheimer Krieg“ von der Süddeutschen und dem NDR häufig nicht erwähnt wird: Viele der Recherchen gründen auf sogenannten „Parlamentarischen Initiativen“ im Bundestag. Hierzu gehören neben den bekannteren Kleinen Anfragen auch sogenannte Schriftliche oder Mündliche Fragen. Diese müssen innerhalb einer Woche beantwortet werden. Auch die Informationen zu den an CSC oder Booz Hamilton vergebenen Aufträge stammen aus solchen Initiativen.
Eine Durchsicht der Anfragen seit Juni (mithin den ersten Veröffentlichungen der Dokumente von Edward Snowden) ergibt Haarsträubendes: So erhielten CSC Deutschland Services und CSC Deutschland Solutions allein zwischen 2009 und 2013 mehr als 25 Millionen Euro für Studien, die teilweise äußerst delikate Sicherheitsinteressen tangieren. Eine weitere Frage förderte zutage, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist. In den vergangen Legislaturperioden erhielt CSC mit seinen Tochterfirmen ein Vielfaches der Summe für ähnliche Aufträge:
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: Polizeiaufgabengesetz in Thüringen: Landtag beschließt Gesetz trotz aller Kritik
: Polizeiaufgabengesetz in Thüringen: Landtag beschließt Gesetz trotz aller Kritik Letzte Woche berichtete Jens Kubieziel über das Polizeiaufgabengesetz in Thüringen mit so tollen Vorschlägen wie Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner und Abschalten von Kommunikationsnetzen. Gestern hat der Landtag das Gesetz trotz aller Kritik beschlossen. Hier erneut ein Gastbeitrag von Jens Kubieziel.
Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Freistaat Thüringen sei sehr gut geprüft und gehöre zu den modernsten Regelungen in der Bundesrepublik. Mit diesen oder ähnlichen Argumenten versuchte der Abgeordnete Wolfgang Fiedler (CDU) die Kabinettskollegen im Jahr 2008 zu überzeugen. Damals wurde das Gesetz verabschiedet und vier Jahre später kam die Antwort in Form einer schallenden Ohrfeige vom Verfassungsgerichtshof in Weimar. Auch in der Debatte am 19. September 2013 warb Fiedler mit ähnlichen Argumenten für die Novelle des Gesetzes. Wie schon damals ist auch heute zu erwarten, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof keinen Bestand haben wird.
In der Debatte im Landtag stellten die Abgeordneten der Opposition die handwerklichen Schwächen des Gesetzes klar heraus. Das ficht die Koalition nicht. Ganz im Gegenteil. Gegenüber dem MDR Thüringen stellte der Abgeordnete Fiedler klar heraus: »Was Hirsch sagt, muss man nicht teilen, und ich teile fast nichts von ihm.« Gemeint war der ehemalige Innenminister Dr. Burkhard Hirsch, der in der Anhörung eine sehr detaillierte Stellungnahme zu den Schwächen des Gesetzes abgab. Nach einer intensiven Beratung mit dem Bund der Kriminalbeamten konnte Fiedler im Plenum stolz von einem Beispiel für die Anwendbarkeit des PAG verkünden. Wenn nämlich am Flughafen Frankfurt ein russischer Staatsbürger landet, an seiner Kleindung Anhaftungen von Sprengstoffen gefunden werden, die Polizei Erkenntnisse zu Verbindungen der Person in Rockermilieu hat und diese Überwachungsmaßnahmen starten will, dann geht das angeblich mit den Mitteln der Strafprozessordnung nicht. Hier fehlte nur noch das Internet als rechtsfreier Raum, um das Bullshit-Bingo zu vervollständigen. Dirk Adams (Grüne) stellte später klar, dass die Maßnahme von der StPO gedeckt ist und sich somit in die Liste ungültiger, konstruierter Beispiele einreiht.
Am Ende der Aussprache wurde das Gesetz angenommen und es scheint, als ob der Verfassungsgerichtshof sich erneut damit beschäftigen muss.
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: Staatswohl: Bundesregierung verweigert Auskunft, ob deutsche Geheimdienste Verschlüsselung knacken können
: Staatswohl: Bundesregierung verweigert Auskunft, ob deutsche Geheimdienste Verschlüsselung knacken können Die Öffentlichkeit darf nicht erfahren, ob deutsche Behörden Verschlüsselungsverfahren knacken können, weil sonst das Staatswohl gefährdet wird. Mit dieser Begründung lehnt die Bundesregierung eine Auskunft über diese Frage ab. Mindestens Bundesamt für Verfassungsschutz und Zollkriminalamt setzen sich aber mit der Frage auseinander, das Bundeskriminalamt umgeht Verschlüsselung mit Staatstrojanern.
Vor zwei Wochen erhielten wir einen kleinen Einblick, wie die anglo-amerikanischen Geheimdienste verbreitete Verschlüsselungs-Technologien knacken und umgehen. Der Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko hat das zum Anlass genommen, die deutsche Bundesregierug mal zu fragen, auf welchem Stand deutsche Behörden bei der Überwindung von Verschlüsselung sind. Jetzt ist die Antwort da.
Also, wenn man das Wort „Antwort“ gelten lässt. Auf mehr als zwei Seiten führt die Bundesregierung zunächst aus, dass „im Hinblick auf das Staatswohl“ die eigentliche Antwort geheim ist. Das Geheimhaltungsinteresse der Behörden ist hier größer als das Fragerecht der Abgeordneten. Die Häppchen für die gemeine Öffentlichkeit lassen sich in etwa so zusammenfassen:
Bundeskriminalamt
Die Bundesoberbehörde kann Verschlüsselung nicht selbst brechen bzw. dechiffrieren. Sehr wohl jedoch haben sie mit Staatstrojanern die Verschlüsselung umgangen und wollen das auch weiterhin tun. Über weitergehende Mittel tauschen sie sich mit anderen Staaten in der „Remote Forensic Software User Group“ aus.
Militärischer Abschirmdienst
Der Nachrichtendienst der Bundeswehr hat sich mit der Fragestellung noch nicht befasst.
Bundesamt für Verfassungsschutz
Der Inlandsnachrichtendienst beschäftigt sich mit dem Thema. Alles andere ist geheim.
Zollkriminalamt
Die Bundesmittelbehörde hat sich „auch mit dem Überwinden von verschlüsselten Verfahren befasst.“ Zudem führt man „Marktbeobachtungen“ durch, welche Produkte das können. Schließlich hat man sich auch in multilateralen Standardisierungsgremien damit befasst, hier wird „insbesondere“ das Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) genannt.
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: Polizeiaufgabengesetz in Thüringen: Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Abschalten von Kommunikationsnetzen
Thüringer Landtag in Erfurt. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:TomKidd">Lukas Götz</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Polizeiaufgabengesetz in Thüringen: Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Abschalten von Kommunikationsnetzen Dieser Gastbeitrag ist von Jens Kubieziel. Jens bietet mittelständischen Firmen Beratung zu IT-Sicherheit an und arbeitet als Datenschutzbeauftragter. Daneben engagiert er sich gegen ausufernde Überwachung und Zensur im Internet.
Verbringe einen Tag im Landtag und verliere den Glauben an die parlamentarische Demokratie. So oder so ähnlich lässt sich die gestrige Sitzung des Innenausschusses im Thüringer Landtag zusammenfassen. Was war passiert?
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied im November 2012, dass das alte Polizeiaufgabengesetz (PAG) überwiegend nicht mit der Landesverfassung vereinbar ist (PDF der Pressemitteilung des VerfGH). Die Landesregierung hat nun bis zum 30. September 2013, also bis in zwei Wochen, Zeit, das Gesetz zu verbessern.
Weiterhin erklärte das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Bestandsdaten für teilweise verfassungswidrig (1 BvR 1299/05 vom 24.01.2012) und forderte Bund wie Länder zu einer Novellierung auf.
Die Thüringer Landesregierung legte im Mai 2013 einen Entwurf des PAG sowie des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vor und bat um schriftliche Stellungnahmen. Der Termin für die mündliche Anhörung war der 13. September 2013.
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: Staatstrojaner FinFisher: Vertrag bleibt geheim, Informationszugang würde die öffentliche Sicherheit gefährden
: Staatstrojaner FinFisher: Vertrag bleibt geheim, Informationszugang würde die öffentliche Sicherheit gefährden Wenn bekannt wird, wie das Bundeskriminalamt den international berüchtigten Staatstrojaner einsetzt, wird die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt und damit die öffentliche Sicherheit gefährdet. Mit dieser Begründung werden unsere Informationsfreiheits-Anfragen nach dem Dokument abgelehnt. Würde man sensible Informationen schwärzen, blieben „keine nennenswerten Informationen m
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 26
CC BY NC SA by <a href="http://www.flickr.com/photos/trebow/6132300039/"> John Jones</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 26 Die wichtigsten netzpolitischen Themen der vergangenen Woche im Rückblick:
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Internes Dokument belegt: Innenministerium gibt fast 150.000 Euro für Staatstrojaner FinFisher/FinSpy aus
Für den international bekannten Staatstrojaner FinFisher/FinSpy geben Innenministerium und Bundeskriminalamt 147.166,11 Euro aus. Das bestätigt das Ministerium in einem ehemals geheimen Dokument, das wir an dieser Stelle veröffentlichen. [Zum Artikel]
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: Freedom Online Coalition: Deutschland tritt Bündnis zur Freiheit im Internet bei – und sollte vor der Haustür kehren
: Freedom Online Coalition: Deutschland tritt Bündnis zur Freiheit im Internet bei – und sollte vor der Haustür kehren
Deutschland ist der „Freedom Online Coalition“ beigetreten, einem Bündnis von 19 Staaten, die das Internet frei und offen halten wollen. Das verkündete der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Umfeld einer Konferenz in Tunesien. Das klingt nett, grenzt aber an Heuchelei – so lange hierzulande Internet-Überwachung ausgebaut wird und Überwachungstechnologien exportiert werden.Während des Arabischen Frühlings gründete die damalige amerikanische Außenministerin Hillary Clinton großspurig die „Freedom Online Coalition“. Im Gründungsdokument finden sich allerlei gute Punkte über die Möglichkeiten eines freien und offenen Internets für Menschenrechte und die Meinungsfreiheit, die es zu schützen gilt. Auf der Webseite der dritten Freedom Online Conference in Tunesien Anfang der Woche ist auch Deutschland als Mitglied aufgelistet.
Das hat Matthias Becker als Anlass für einen Audio-Bericht beim Deutschlandfunk genommen: Exportschlager Überwachungstechnik: Die deutsche Cyberaußenpolitik und die Freiheit des Internets (hier ist die MP3). Mit vielen interessanten Personen durfte auch ich etwas beisteuern.
Als Reaktion auf den Arabischen Frühling schmiedeten die USA eine Freedom Online Coalition. Auch Deutschland will dem Bündnis für ein freies Internet nun beitreten. Doch die meisten Staaten der Koalition vollziehen einen Spagat: Sie propagieren ein freies Netz – und liefern die technischen Mittel für seine Unterdrückung.
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Hacking Team Remote Control System: Europäischer Staatstrojaner greift Rechner auf der ganzen Welt an
Versuche, RCS auf Rechnern mit Kaspersky Software zu installieren Januar 2012 - Februar 2013. Hacking Team Remote Control System: Europäischer Staatstrojaner greift Rechner auf der ganzen Welt an Der kommerzielle Staatstrojaner „Remote Control System“ der italienischen Firma „Hacking Team“ soll auch versucht haben, Computer in Deutschland zu infizieren. Das geht aus Daten des Unternehmens Kaspersky hervor, die über 100 Versionen besitzen und erkennen wollen. Auch eine Amerikanerin sollte mit dieser Software überwacht werden – weil sie eine umstrittene islamische Bewegung kritisiert.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 21
<a href="http://www.flickr.com/photos/matthileo/4077650329/">matthileo</a> via <a href="http://photopin.com">photopin</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">cc</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 21 Die wichtigsten netzpolitischen Themen der Woche im Überblick und als kleiner Podcast (mp3):
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ePetition für gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität
Auf der offiziellen ePetitionsplattform des Deutschen Bundestag gibt es seit Dienstag die Petition “Wirtschaftspolitik – Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität vom 23.04.2013” des Studenten Johannes Scheller zum mitzeichnen. [Zum Artikel]
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: Staatstrojaner für Mac: Aktivist aus Angola mit Spyware überwacht, die weltweit zur Spionage eingesetzt wird
: Staatstrojaner für Mac: Aktivist aus Angola mit Spyware überwacht, die weltweit zur Spionage eingesetzt wird Der Apple-Rechner eines Anti-Korruptions-Aktivisten aus Angola wurde mit einem Staatstrojaner infiziert, der Screenshots an die Angreifer verschickt hat. Das hat der Sicherheitsforscher Jacob Appelbaum letzte Woche entdeckt. Laut einer Sicherheits-Firma ist die Malware Teil eines größeren digitalen Spionage-Netzes, das auch Ziele in Deutschland infiziert hat.
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: Staatstrojaner FinFisher: Bundeskriminalamt bezahlt möglicherweise illegale Software, um den Quellcode zu bekommen
: Staatstrojaner FinFisher: Bundeskriminalamt bezahlt möglicherweise illegale Software, um den Quellcode zu bekommen Das Bundeskriminalamt hat einen Vertrag über den Staatstrojaner abgeschlossen und Geld gezahlt, weil der Hersteller Gamma sonst den Quellcode nicht herausgegeben hätte. Das antwortete das Innenministerium auf eine Frage der Linkspartei. Ob die Schnüffelsoftware überhaupt legal eingesetzt werden darf, wird noch immer überprüft.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 18
photo credit: <a href="http://www.flickr.com/photos/essjay/229819241/">EssjayNZ</a> via <a href="http://photopin.com">photopin</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">cc</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 18 Hier mal wieder der Netzpolitische Wochenrückblick mit den wichtigsten Themen der Woche! Die Audio-Version des Rückblicks (MP3) haben wir diese Woche zum ersten Mal in Kooperation mit Berlin FM erstellt, und wir freuen uns wie immer über Feedback!
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Deutsche Telekom: Bis 2018 haben alle Kunden die neue AGB und Netzneutralität wird abgeschafft
Der Deutschland-Chef der Deutschen Telekom, Niek Jan van Damme, hat der Zeitung Die Welt ein Interview zu den Drosselplänen gegeben. Einerseits erklärt van Damme, dass die AGB-Änderungen hin zu den Volumentarifen selbstverständlich alle Kunden treffen wird – nur nicht sofort, sondern etwas später. Bis 2018 sollen alle Kunden umgestellt sein. Ebenfalls bestätigt wird in dem Interview unsere Befürchtung, dass die Deutsche Telekom gegen Geld Partnerdienste bevorzugen wird. [Zum Artikel]
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: Niederlande: Neues Cybercrime-Gesetz fordert Staatstrojaner und Zwang zum Entschlüsseln
: Niederlande: Neues Cybercrime-Gesetz fordert Staatstrojaner und Zwang zum Entschlüsseln In den Niederlanden sollen Verdächtige zukünftig gezwungen werden können, Passwörter von Computern und verschlüsselten Daten herauszugeben. Das schlägt ein neues Cybercrime-Gesetz vor, das heute veröffentlicht wurde. Zudem soll die Polizei in Rechner auf der ganzen Welt eindringen können – und dort Daten manipulieren und sogar löschen.
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Tätigkeitsbericht: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Fortschritte beim Datenschutz als „sehr bescheiden“
Tätigkeitsbericht: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Fortschritte beim Datenschutz als „sehr bescheiden“ Die deutsche Politik hat in den letzten Jahren das Datenschutzrecht nicht modernisiert – trotz gegenteiliger Ankündigungen. Das kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem Tätigkeitsbericht für die letzten beiden Jahre. Aufgaben gibt es genug: Staat, Wirtschaft und Privatpersonen sammeln und verarbeiten immer mehr Daten – mit immer weniger Kontrolle.