Stefanie Hubig
Überwachung

Anlasslose SpeicherungJustizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung will Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen aller Nutzer für drei Monate zu speichern. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hervor, den das Justizministerium veröffentlicht hat. Das Gesetz betrifft auch Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger.

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Auch US-Firmen betroffen: EU diskutiert Direktzugriff auf sämtliche Telekommunikation

Eine geplante Verordnung zur polizeilichen Ermittlung in Cloud-Daten soll nun doch den direkten Zugriff beinhalten. Dies beträfe Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Betroffen wären alle Firmen, die in der Europäischen Union „interpersonelle Kommunikationsdienste“ anbieten. Die österreichische Ratspräsidentschaft will eine Einigung bis Jahresende.

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