Polizist setzt Pfefferspray ein.
Demokratie

Urteil zu VersammlungsfreiheitPlastikfolie ist keine Schutzbewaffnung

Ein Demonstrant hatte sich bei einem Protest mit einer Overheadfolie vor Pfefferspray geschützt. Dafür wurde er von deutschen Gerichten wegen „Schutzbewaffnung“ verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht in den Urteilen einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

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