In der 102. Sitzung des Untersuchungsausschusses implizierte Verfassungsschutz-Präsident Maaßen, Whistleblower Edward Snowden sei Agent eines russischen Geheimdiensts. Darüber hinaus bezeichnete er Drohnen-Morde als legal und Untersuchungsausschüsse als Hindernis für Geheimdienst-Arbeit.
In der 100. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses behaupten Zeugen des Verfassungsschutzes, dass Telefonnummern keine unmittelbare Ortung einer Person zulassen. Worauf sich der sogenannte Romann-Erlass dann bezog, bleibt unklar.