Ein bloßer Verdacht auf künftige illegale Handlungen reicht aus, um ins Visier der sächsischen Polizei zu geraten. Dieser sind weit reichende Überwachungsbefugnisse erlaubt, zudem kann sie Videoüberwachung mit Gesichtserkennung einsetzen oder Handgranaten werfen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte geht nun juristisch gegen das Polizeigesetz vor.