Die Polizei in Niedersachsen soll künftig Daten zu vermeintlich gefährlichen Personen erhalten, die zwangsweise in eine Klinik eingewiesen wurden. Was gefährlich heißt, soll das Land definieren. Fachleute halten das für „verfassungsrechtlich bedenklich“.
Wenn eine Person nach ihrer unfreiwilligen Einweisung in eine psychiatrische Klinik wieder entlassen wird, soll darüber in Hessen künftig in manchen Fällen die Polizei informiert werden. Expert:innen warnen vor Stigmatisierung und Datenschutzproblemen.
Die heutige Degitalisierung widmet sich einem tief menschlichen Thema, dem Bewusstsein. Oder genauer gesagt, dem immer wieder fehlenden Bewusstsein für das, das, was manch vermeintlich gut gemeinter Ansatz von Digitalisierung mit Menschen macht.
Die hessische Polizei geht systematisch alle Personen in ihren Datenbanken durch, bei denen sie einen Hinweis auf eine „Psychische und Verhaltensstörung“ gespeichert hat. Damit will sie Risiken für Gewalttaten erkennen und etwa Gefährderansprachen oder Überwachung planen. Um Betroffene zu unterstützen, bräuchte es andere Maßnahmen.
Eine Demonstrationswelle schwappt durch Bayern: Überall im Land protestieren Menschen gegen die massive Ausweitung der Polizeibefugnisse. Kritik gibt es auch am Psychiatriegesetz. Experten warnen angesichts stärkerer Überwachung von psychisch kranken Menschen vor dem „gläsernen Patienten“.