Der Europäische Gerichtshof hat es mehrfach klargemacht: Es verstößt gegen Grundrechte, wenn Provider pauschal alle Kommunikationsdaten speichern sollen. Doch nun gibt das Gericht grünes Licht für Massenüberwachung an vielbesuchten Orten.
In einem an diesem Donnerstag veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot anonymer Prepaid-SIM-Karten in Deutschland bestätigt. Durch das Sammeln der dabei erhobenen Daten würden keine Rechte verletzt.