In der Vergangenheit hatten Polizeien immer wieder Fotos von Demonstrierenden auf Twitter und Facebook gepostet. Damit dürfte nun Schluss sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht in den Fotos der Polizei Essen einen Eingriff ins Versammlungsgrundrecht – und erklärte die Praxis für rechtswidrig. Das Urteil könnte bundesweite Bedeutung haben.