Die sogenannte Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) sollte ihrem ursprünglichen Zweck nach für mehr Information des Verbrauchers hinsichtlich seines Telekommunikationsanschlusses sorgen. Dabei ist unter anderem notwendig, zu definieren wo der „Netzabschlusspunkt“ liegt. Also zu regeln, ob der Router im Haus des Kunden noch zum Netz und Hoheitsbereich des Providers gehört oder Eigentum des Kunden ist. Der […]