Gemäß der PNR-Richtlinie müssen Fluggesellschaften eine Fülle von Daten sammeln und vor jedem Flug an die Grenzbehörden weitergeben. Darunter sind Meldedaten, Sitzplatz und Flugnummer sowie Essenwünsche, Kreditkartendaten oder IP-Adressen. In PNR-Zentralstellen der Mitgliedstaaten werden die Informationen auf „verdächtige und ungewöhnliche Reisemuster“ untersucht.