Der Europäische Gerichtshof wird sich die anlasslose Massenüberwachung von Fluggastdaten genauer ansehen müssen. Während das Kölner Amtsgericht überprüfen lassen möchte, ob die „Rasterfahndung am Himmel“ mit Grundrechten vereinbar ist, mauert die EU-Kommission. Sie will Statistiken der Mitgliedstaaten nicht öffentlich machen – aufgrund des „heiklen Charakters“ der Zahlen.