Die Europäische Kommission möchte die Konsequenzen für den transatlantischen Datenaustausch prüfen, sollten die USA die Verschlüsselung von Kommunikationsdiensten durch gesetzliche Maßnahmen schwächen. Das antwortete die Kommission diese Woche dem EU-Parlament auf eine Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Moritz Körner.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte zuletzt laut Medien erwogen, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu verbieten. Ermittlungsbehörden in den USA und einigen EU-Staaten wünschen sich schon seit längerem Hintertüren in verschlüsselten Diensten, um bei Bedarf mitlesen zu können.
„Sollten die USA neue Rechtsvorschriften in diesem Bereich erlassen, wird die Kommission die Auswirkungen auf die Angemessenheitsfeststellung im Rahmen des EU-US-Datenschutzschildes sorgfältig prüfen“, schreibt EU-Kommissarin Mariya Gabriel.
Vorentscheidung am 12. Dezember
Die Erklärung der EU-Kommission kommt vor einer wegweisenden Entscheidung über den Datenaustausch zwischen EU und USA. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt momentan einen Fall, der die Grundlage für Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in den USA kippen könnte. Auf dem Spiel steht die Privacy Shield-Entscheidung der Kommission, die den USA ein ausreichendes Schutzniveau für den transatlantischen Transfer persönlicher Daten bescheinigt.
Auf Klage des Datenschützers Max Schrems gibt am 12. Dezember der EU-Generalanwalt seine Einschätzung ab. Wenige Wochen später könnte der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil Privacy Shield kippen. Schrems klagte zuvor bereits erfolgreich gegen den Vorläufer Safe Harbour.
Der EU-Abgeordnete Körner erklärte auf Anfrage von netzpolitik.org, dass ein Verschlüsselungsverbot für US-Firmen mit EU-Recht nicht vereinbar sei. „Das EU-US-Datenschutzschild sollte mit Inkrafttreten eines US-Verschlüsselungsverbots sofort ausgesetzt werden.“ Privacy Shield sei „ohnehin kein Schutzschild, sondern ein Reklameschild, der in der Praxis keinen ausreichenden Schutz bietet.“
