Die Bundesregierung befand es als unnötig, dennoch erneuern Justizminister mehrerer Bundesländer ihre Forderung nach einem neuen Straftatbestand: dem „digitalen Hausfriedensbruch“. Doch das würde keine Schutzlücken schließen und stattdessen neue Rechtsunsicherheit bringen – Taten verhindern könnte das Gesetz erst recht nicht.