Der EuGH hat eine französische Regelung zur Digitalisierung vergriffener Bücher für unzulässig erklärt. Nach dieser Grundsatzentscheidung ist auch die Gültigkeit entsprechender Bestimmungen im deutschen Urheberrecht fraglich. Es fehlt schlicht an europarechtlichen Grundlagen für praktikable Massendigitalisierung von Werken des 20. Jahrhunderts.