Dass es ein neues MAD-Gesetz geben soll, begrüßten Sachverständige im Bundestag. Doch selbst wenn der Entwurf für eine neue Rechtsgrundlage des Militärgeheimdiensts auf Gegenliebe stößt, kritisierten die Fachleute, dass die Geheimdienstbefugnisse nicht abschließend definiert werden sollen.