Nach dem ernüchternden Ergebnis der Breitbandmessung will die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern verbindliche Vorgaben machen, um Vertragsverletzungen besser festzustellen. Ergänzend dazu hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Doch beides greift zu kurz.