Die Europäische Union erweitert die grenzüberschreitende Abfrage biometrischer Daten auf Gesichter. Suchläufe sollen mit Standbildern aus Überwachungskameras möglich sein. Mit Fingerabdrücken und DNA darf über das dezentrale System nur nach Einzelpersonen gesucht werden. Für Gesichtsbilder könnten auch Massenabfragen erlaubt werden.