Überwachung

BundesverfassungsgerichtMassenüberwachung im BND-Gesetz ist verfassungswidrig

Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Pressefreiheit und Telekommunikationsgeheimnis gelten nicht nur in Deutschland, deutsche Behörden müssen sich überall daran halten. Das Gesetz muss überarbeitet werden.

Lesen Sie diesen Artikel: Massenüberwachung im BND-Gesetz ist verfassungswidrig