Einen Bauantrag stellen, den Familienhund anmelden oder eine Geburtsurkunde beantragen – das Onlinezugangsgesetz sollte dafür sorgen, dass Bürger:innen dies bis Ende 2022 online tun können. Doch die Frist ist längst abgelaufen, die Probleme der schleppenden Verwaltungsdigitalisierung bleiben. Daran kratzt auch die neue Fassung des Gesetzes nur oberflächlich.