Ein Journalist twittert ein Foto eines kompletten Artikels der Welt am Sonntag und kritisiert diesen unter Nennung des Chefredakteurs in einem Thread auch inhaltlich. Die Zeitung mahnt daraufhin den Journalisten wegen der Urheberrechtsverletzung ab. Wir haben nachgeforscht und herausgefunden: Solche Abmahnungen gibt es äußerst selten.