Überwachung

Wissenschaftliche DiensteUntersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt

Dem Bundestag darf „der Zugang zu Material, das [einem] Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden“. Das ist das Fazit eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das wir veröffentlichen. Deshalb wurde Kurt Graulich für die NSA-Selektoren auch als „Vertrauensperson“ eingesetzt – die Opposition sieht sich dennoch für ihre Klage gestärkt.

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