Ein Gutachten hält eine Entflechtung des Handelskonzerns für möglich und rechtlich geboten. Grund ist die jüngste Änderung des deutschen Kartellrechts. Doch dass das Bundeskartellamt zu diesem Mittel greift, ist unwahrscheinlich.
Amazon hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb, urteilt das Bundeskartellamt. Damit kann die Bonner Behörde besser untersuchen, ob Amazon den Wettbewerb gefährdet – und solche Praktiken untersagen.
Das Bundeskartellamt untersucht, ob Google den Wettbewerb bei Kartendiensten behindert. Das Verfahren ist Folge neuer Gesetze, die den Handlungsspielraum großer Tech-Konzerne einschränken sollen.