Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung vom 22. Mai der Speicherung von "genetischen Fingerabdrücken" auch bei verurteilten Straftätern klare Grenzen gesetzt. Aus der Pressemitteilung : Die zwei Beschwerdeführer waren jeweils zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Amtsgerichte hatten die Entnahme von Speichel- oder Blutproben und die Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" auf der […]