Das Regime der „Freundeskreise“ in Fernseh- und Rundfunkräten ist schon länger ein Problem für die Legitimation öffentlich-rechtlicher Aufsichtsratsgremien. Es ist an der Zeit, stattdessen offiziell die Bildung von Fraktionen zu erlauben, wie es dem quasi-parlamentarischen Charakter der Gremien entspricht.