Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem #Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Auf gemeinsamen Vorschlag von Chaos Computer Club (CCC), D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V., eco – Verband der Internetwirtschaft und media.net berlinbrandenburg e. V. hin wurde ich dieses Jahr vom Land Berlin für den „Bereich ‚Internet’ “ in den ZDF-Fernsehrat entsandt. Ganz allgemein soll der Fernsehrat als „Anwalt des Zuschauers […] die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF“ vertreten und deshalb „so vielfältig wie die Gesellschaft selbst“ sein.
Genau an dieser Vielfalt hatte es in dem größtenteils mit BerufspolitikerInnen besetzten alten Fernsehrat gefehlt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2014 musste der Anteil von sogenannten „staatsnahen“ VertreterInnen auf ein Drittel reduziert werden. Stattdessen wurden u. a. neue Bereiche wie „Migranten“, „Inklusive Gesellschaft“, „Digitales“* oder eben „Internet“ eingeführt. Details zur Struktur des Fernsehrats und deren Änderungen hat Boris Rosenkranz für Übermedien zusammengeschrieben.
Fernsehrat-Freunde
Dort erklärt Rosenkranz auch, dass der Fernsehrat bislang von einem „schwarzen“ und einem „roten“ Freundeskreis und deren informellen Absprachen geprägt war. Wobei „informell“ sich alleine darauf bezieht, dass solche Freundeskreise weder im alten noch im neuen ZDF-Staatsvertrag vorgesehen waren bzw. sind. Tatsächlich ist es so, dass nicht nur der Fernsehrat, sondern auch die Freundeskreise über Vorsitzende und Vorstände verfügen, allesamt gewählt in geheimer Wahl mit gedruckten Stimmzetteln.

Zumindest zu Beginn der neuen Fernsehratsperiode hat sich an der Bedeutung dieser Freundeskreise nichts geändert. Alle anwesenden Mitglieder waren in einem der beiden Freundeskreise zugegen, Ausschussvorsitzende und StellvertreterInnen wurden genau halbe/halbe verteilt und auch sonst lief die Abstimmung zwischen den Freundeskreisen reibungslos, zog sich die Farbenlehre durch bis hin zum Häppchenbuffet am Vorabend der ersten Sitzung.

Transparenz im Fernsehrat
Neben der Forderung nach größerer „Staatsferne“ und Vielfalt der Mitglieder des Fernsehrats hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil auch mehr Transparenz eingemahnt – ein Anliegen, dem noch im alten Fernsehrat eine Arbeitsgruppe gewidmet worden war. Deren wichtigstes Ergebnis war eine überarbeitete Geschäftsordnung (PDF), bei der offensichtlich um jedes Wort gerungen worden war:

So wurde in § 9 Abs. 3 das Wort „grundsätzlich“ in jenen Satz eingefügt, der Sitzungen der Ausschüsse – im Unterschied zum Plenum – als „nicht öffentlich“ festlegt. Rechtlich erlaubt die Einfügung dieses Wortes, Ausschusssitzungen im Ausnahmefall doch öffentlich abzuhalten. An der „Vertraulichkeit von Beratungsunterlagen sowie Vorlagen“ ändert sich dadurch nichts. In der Praxis sind aber vor allem „Beratungsunterlagen und Vorlagen“ von großer Bedeutung sowie nicht-öffentliche Ausschuss- und Freundeskreissitzungen, in denen kontrovers diskutiert wird. In der Plenumssitzung werden vornehmlich die Ergebnisse dieser Debatten berichtet und festgehalten.
Als Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit in Ausschüssen wird angeführt, dass das offenere Diskussionen erlaubt. Auch Stellungnahmen und Vorlagen würden anders – lies: vorsichtiger, schwammiger, detailärmer – formuliert, wenn klar wäre, dass diese öffentlich zugänglich wären. Und in der Tat würde umfassende Öffentlichkeit in den Ausschüssen wohl dazu beitragen, dass noch mehr Diskussionen jenseits der Gremien in informelle Zirkel und Freundeskreise verlagert werden.
Gleichzeitig ist damit für Mitglieder des Fernsehrates aber ein veritables Problem verbunden. Gerade kontroverse Themen von öffentlichem Interesse können so nur schwer öffentlich diskutiert werden. So gibt es beispielsweise eine Stellungnahme des Intendanten zur Nutzung von Creative Commons im ZDF. Als Mitglied des Fernsehrates kann ich diese zwar im Ausschuss thematisieren, die Position des ZDF bzw. der übrigen Ausschussmitglieder hier im Blog zur Diskussion stellen darf ich jedoch nicht.
In der nächsten Folge von ‚Neues aus dem #Fernsehrat’: Was sich trotz Ausschluss der Öffentlichkeit zum Thema „Creative Commons im ZDF“ sagen lässt.
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* Das für den Bereich „Digitales“ verantwortliche Bayern hat das Recht der Benennung übrigens an den Branchenverband der Telekommunikationsindustrie BITKOM vergeben. Dieser nominierte wiederum keinen BITKOM-Funktionär, sondern mit Wolfgang Kopf den Leiter Politik und Regulierung der Deutschen Telekom AG in den #Fernsehrat. Eine angesichts der Konkurrenzsituation zwischen ZDF und der Telekom AG (u. a. wegen deren Angebot EntertainTV) durchaus fragwürdige Entscheidung.
