Der Entzug von Presse-Akkreditierungen beim G20-Gipfel ist nicht objektiv kontrollierbar. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung des Datenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg. Der Verfassungsschutz hatte seine Entscheidung nicht schriftlich dokumentiert. Zudem fehlt eine Gesetzesgrundlage für den Grundrechtseingriff.