SPD und CDU haben sich im Streit um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs auf einen Kompromiss geeinigt. Ärzt*innen sollen künftig auf ihren Websites darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Doch wer mehr als einen Hinweis gibt, macht sich weiterhin strafbar.