Erst vor Tagen hatte OnlyFans angekündigt, sexuell explizite Inhalte zu verbieten und damit für Entsetzen unter Sexarbeiter*innen gesorgt. Nun zieht das Unternehmen die Entscheidung zurück. Der Konflikt ist nur die Spitze des Eisbergs in einer viel größeren Auseinandersetzung.
Sexarbeiter:innen verhalfen der Webseite zu ihrem bahnbrechenden Erfolg. Doch jetzt verkündet OnlyFans, die Darstellung von sexuellen Inhalten zu verbieten. Die Stigmatisierung von Sexarbeit im Netz führt schon seit vielen Jahren zu erschwerten Arbeitsbedingungen in der Branche.
Auch wer Inhalte unter offenen Lizenzen wie Creative Commons verwendet, kann für Lizenzverletzungen kostenpflichtig abgemahnt werden. Manche haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Creative Commons tritt dieser „Perversion ihrer Gründungsideale“ jetzt mit einer Grundsatzerklärung entgegen.
Wer kontrolliert Facebook, YouTube, TikTok und Co.? In Deutschland und Europa bringen sich gerade mehrere Behörden in Position, um neue Regeln für digitale Plattformen durchzusetzen. Besser wäre es, eine neue Aufsicht auf EU-Ebene aufzubauen, argumentiert Gastautor Julian Jaursch.
Wie es mit der Regulierung des Internets in der EU weitergeht, wird im Herbst klarer werden. Nach der Sommerpause muss das EU-Parlament seine Verhandlungsposition rund um den Digital Services Act endgültig festzurren. Wir analysieren die Vorschläge der Fraktionen.
Der Bundesgerichtshof verhandelt anhand von drei Fällen über die Kennzeichnungspflicht von Produktempfehlungen auf Instagram. Das Urteil verspricht mehr Klarheit in der Diskussion, ab wann ein Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden muss.
Instagram filtert auf Empfehlungsseiten strikter als es die eigenen Community-Regeln es vorgeben. Den neuen Standard-Filter können Nutzer:innen aber mit ein paar Klicks abschalten.
Betreiberinnen und Betreiber offener WLAN-Netzwerke stehen immer öfter wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht. Fast alle von ihnen sagen, dass sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Doch Richter fordern immer häufiger, dass sie illegal Daten ihrer Nutzer sammeln.
Mit einem Maßnahmenpaket will US-Präsident Joe Biden den Wettbewerb in digitalen Märkten verbessern. Ein Recht auf Reparatur, Regeln zur Netzneutralität und eine scharfe Kontrolle von Firmenfusionen soll Preise senken und Verbraucher:innen schützen. Doch der Vorstoß bleibt vorerst eine Absichtserklärung.
Weil WhatsApp seine Nutzer:innen hartnäckig und unangemessen zur Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen drängt und dabei unklar bleibt, was die Änderungen eigentlich bedeuten, sehen Verbraucherschutzorganisationen eine Verletzung von EU-Recht. Der Konzern spricht hingegen von einem „Missverständnis“.
Mit einfachen Mitteln und ohne Zusatzkosten können Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen verhindern, dass Daten von entsorgten oder verkauften Festplatten in fremde Hände gelangen. Neben richtigem Löschen schützt vor allem die standardmäßige Verschlüsselung der Daten.
Verbraucher:innen erhalten ab nächstem Jahr beim Kauf von Geräten mit digitalen Komponenten etwas mehr Rechte. Die noch unzureichende Update-Pflicht kann zu mehr IT-Sicherheit führen, sollte aber nur ein erster Schritt sein. Leider hat der Gesetzgeber es verpasst, weitere Regelungen auf den Weg zu bringen, die zu mehr IT-Sicherheit und Nachhaltigkeit führen können.
Die Position des EU-Parlaments zum EU-Gesetz für digitale Dienste nimmt langsam Form an. Ein erster Entwurf des federführenden Ausschusses bringt kurze Löschfristen für illegale Inhalte und Uploadfilter für Online-Händler ins Spiel. Wir haben deutsche EU-Abgeordnete zu den Details der Vorschläge befragt.
Amazon muss sich einer US-Klage aufgrund wettbewerbsfeindlicher Methoden stellen. Nicht das erste Mal gerät der Konzern damit aufgrund kartellrechtlicher Anschuldigungen in das Visier der Behörden.
Nach Facebook und Amazon geht das Bundeskartellamt jetzt auch gegen Google vor. Es will klären, ob Google mit seinen unzähligen Diensten und dem Betriebssystem Android eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat und ob Nutzer:innen ausreichend Wahl bei der Datenverarbeitung haben.
Weil Amazon große Teile des Online-Handels beherrscht, prüfen die deutschen Wettbewerbshüter:innen, ob sie bestimmte Geschäftspraktiken des Konzerns künftig schon vor der Einführung verbieten können.
Gegen manche Löschentscheidungen großer sozialer Netze können sich Nutzer:innen künftig besser wehren. Insgesamt stärkt das überarbeitete Netzwerkdurchsetzungsgesetz ihre Rechte aber nur bedingt.
Wer auf seinem iPhone für die Spotify-App zahlt, bezahlt zu viel, glaubt EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Sie startet deshalb ein Wettbewerbsverfahren gegen Apple.
Bevor ein Patient ein Medikament einnimmt, muss aufgrund umfangreicher Tests feststehen, dass die Risiken beherrschbar sind. Warum aber dürfen Betriebssysteme, Smartphones und Smart-Home-Devices ohne unabhängige Vorabprüfung auf den Markt? Für Hochrisiko-KI schlägt die EU nun einen neuen Weg ein, um riskante Technologien künftig zu regulieren.
Abgeordnete fordern gegen rechtswidriges Live-Streaming von Sportveranstaltungen den Einsatz von Netzsperren. Stimmen aus der Zivilgesellschaft halten dieses Mittel allerdings für fragwürdig.