In der Corona-Pandemie war Zoom das Unternehmen der Stunde. Innerhalb kürzester Zeit konnte sich die Videotelefonie-Software des gleichnamigen Anbieters gegen die etablierte Konkurrenz durchsetzen. Zoom wurde so zum Synonym für geschäftliche Online-Treffen und virtuelle Cocktail-Partys nach Feierabend.
Doch nach dem unverhofften Höhenflug stellten sich viele die Frage, was nach dem Ende der Pandemie aus dem US-Hersteller werden würde. Schon im Vorjahr brach der Aktienkurs des Anbieters drastisch ein, ähnlich schnell schwand der Marktanteil im Kerngeschäft, der Videotelefonie.
Nun scheint ein Abschnitt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Zoom diese Frage zu beantworten: Zoom behält sich demnach das Recht vor, alle „Telemetriedaten, Produktnutzungsdaten, Diagnosedaten und ähnliche Inhalte oder Daten, die Zoom in Verbindung mit Ihrer Nutzung bzw. der Nutzung der Dienste oder Software durch Ihre Endbenutzer erhebt oder generiert“, für beliebige Zwecke nutzen zu wollen. Inhaltsdaten, etwa Gesprächsverläufe, sind davon nicht erfasst.
Daten von Nutzer:innen trainieren „Künstliche Intelligenz“
Zuvorderst dürfte Zoom an den Daten der Nutzer:innen interessiert sein, um damit Anwendungen der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI) zu trainieren. Dies führt das Unternehmen im gleichen AGB-Abschnitt ausdrücklich aus. Zudem gelte das Abtreten der Rechte unbefristet und weltweit. Die Formulierungen finden sich laut Internet Archive seit spätestens Mai 2023 in den AGB, wurden aber erst jetzt bekannt.
In vielen Fällen dürfte die Nutzung von Zoom somit rechtlich fragwürdig sein. So schreibt der Jurist Thomas Schwenke, er könne „Zoom als Anwalt nicht mehr nutzen und muss eigentlich jedem davon abraten, Zoom im Rahmen von Kunden, Mandanten- oder Patientenkommunikation einzusetzen“ – jedenfalls, solange keine ausdrückliche Einwilligung vorliege.
Zoom hingegen versucht, mit einer Stellungnahme zu beruhigen. Die Entscheidung darüber, ob Kundeninhalte zum Zwecke der Produktverbesserung mit Zoom geteilt würden, liege allein bei den Kund:innen, schreibt die Zoom-Managerin Aparna Bawa in einem Kommentar bei Hacker News. Zudem würden Nutzer:innen einen Hinweis erhalten, dass ihre Daten für Produktverbesserungszwecke verwendet werden können.
Wachsendes Geschäft mit nutzergenerierten Daten
Im Wettlauf um KI-Anwendungen werden Daten von Nutzer:innen immer mehr zur heißen Ware. Diese Daten dienen als Trainingsmaterial – wem viele davon zur Verfügung stehen, hat einen Wettbewerbsvorteil bei der Entwicklung von Diensten wie ChatGPT. Diesen Datenschatz monetarisieren zunehmend mehr IT-Dienste, darunter Twitter, Reddit oder Stack Overflow.
Schon vor der AGB-Änderung war Zoom wiederholt mit Sicherheitsmängeln und Datenschutzproblemen aufgefallen. Zwar hat das Unternehmen sein Produkt mehrfach überarbeitet, um aktuellen Sicherheits- und europäischen Datenschutzstandards zu entsprechen. Dennoch rät beispielsweise das österreichische Bildungsministerium davon ab, den Videodienst zu nutzen, wenn es um „Inhalte mit hohem Schutzbedarf“ geht, etwa Gesundheitsdaten. Als Alternativen stehen inzwischen diverse Tools für Online-Konferenzen bereit, die all diese Probleme nicht haben.
Update, 8. August: Ursprünglich hieß es im Artikel, die AGB-Änderung sei bereits im Mai 2022 erfolgt. Dies war ein Tippfehler, die Formulierung findet sich seit Mai 2023 in den AGB. Wir bedauern den Fehler und haben die Passage korrigiert.
Sowas gehört SOFORT vom Rechner geschmissen!
> Sowas gehört SOFORT vom Rechner geschmissen!
Ha! Wer installiert sich denn schon sowas?
> Wer installiert sich denn schon sowas?
Z.B. ganz kluge Rechtsanwälte, die jede AGB-Zeile verstanden haben, und jene vom anderen Ende der Klugheitskala digital beraten wollen, ohne deren physische Gegenwart auch noch ertragen zu müssen.
Klar ist die Installation des Zoom Clients völlig off-limits, allein schon wegen der vielen Sicherheitslücken. Aber Daten verschenkst du an Zoom schon, wenn du ihren Dienst nur im Browser NUTZT. Die Firma (sic!) schreibt ALLES mit, entgegen dem Gefasel von Verschlüsselung. Mehr dazu hier: https://www.pc-fluesterer.info/wordpress/aktuelle-themen/corona-covid-19-sars-cov-2-und-das-internet/videotelefonie-und-konferenz/darum-kein-zoom/
… „dann hat es zoom gemacht“
Wer erwartet von Plattform-Kapitalisten ernsthaft etwas anderes?
Upsi: Der schöne Schein und die Realität des Marktes
https://www.reuters.com/markets/companies/ZM.O/
Selbst die beste KI kann keinen toten Vogel wieder zum Leben erwecken.
Den CEO werden wir wohl bald in Verstaltungen unter Motto:
„Ihr könnt mir 100 % eures Vertrauens schenken, denn ich habe
mein Unternehmen zu 100% gegen die Wand gefahren“
wiedersehen.
Die Anpassung von AGBs zum Zwecke der Stablisierung des Cash Flows ist für Finanzanalysten eine rote Line.
Im Kapitalismus heißt es: Entweder andere fressen oder gefressen werden. Alle Mittel sind recht.
> Entweder andere fressen oder gefressen werden. Alle Mittel sind recht.
Evolution und Environmental Escape: Manchen Fischen wuchsen Flügel, anderes Leben flüchtete vor dem Horror im Wasser aufs Land.
Welche Existenz ist außerhalb des Kapitalismus möglich?
Interessanter Ansatz, aber ich glaube es sind inkompatible Kategorien.
Kapitalismus ist ein Superpredator. Flügel wuchsen nicht „um zu fliegen“, es hat sich einfach herausgestellt, dass die dann Fliegen, und offenbar so der Konkurrenz an Nichtfliegerplätzen entgehen konnten, wenn es nach der Evolution geht. Wenn es nach der Kreation (auch innerhalb der Evolution im weiteren Sinne) geht, dann wurde die DNS so gebaut und gestreut, dass sich da eben allerlei Gewürm, auch mit Beinen und Flügeln, herausentwickeln würde. Wären wir ultraweit entwickelt, aber ohne schnelle Raum-Zeit-Reisemöglichkeit, würden wir vielleicht über DNS mittels Kometen Säen… fast wie in der Bibel beschrieben…
> Welche Existenz ist außerhalb des Kapitalismus möglich?
Autarke Selbstversorgung und Konsumverweigerung. Dem kann man sich auch als Individuum allmählich nähern, was Freude macht und stärkt. Darüber hinaus braucht es aber eine Gemeinschaft, die sich in Fähigkeiten ergänzt.
Ohne Konsum !?
Ich weiß ja nicht, ob „Ameisen mit zu groß geratenem Hirn“ wirklich funktionieren kann…
Die Formulierungen finden sich seit spätestens Mai 2022 in den AGB, wurden aber erst jetzt bekannt.
Ach? Liest das etwa niemand? Wie konnte das denn passieren. Das ist ja komisch.
Das war ein Typo meinerseits, die Änderung fand spätestens im Mai 2023 statt, also ein Jahr später als ursprünglich behauptet.
„Spaetestens“ oder „fruehestens“?
Cloud + KI. Keine weiteren Fragen, euer Ehren…
bis auf Privatsphäre, Datenschutz,<Gültigkeit von AGB, Konkurrenz durch Geschäftsmodell mit AGB-Trick, Industriespionage durch Alterierung des Geschäftsmodells, Methods of "consent", usw. usf.
Der im letzten Absatz unter „all diese Probleme nicht haben.“ verlinkte Artikel ist ein wenig schlecht gealtert. mailbox.org betreibt inzwischen OpenTalk als eigene Lösung. BBB und Jitsi haben seitdem einige Updates gesehen …
Hat eigentlich irgendjemand verstanden was der aus der AGB zitierte Abschnitt konkret bedeutet?
Der Abschnitt bedeutet, dass Zoom mit den genannten Daten (wohlgemerkt keine Inhaltsdaten) machen kann, was es will:
Aber ich stimme zu, diese Sprache ist, wie üblich bei vielen AGB, einigermaßen undurchdringlich.
> wohlgemerkt keine Inhaltsdaten
und wie legt eine Firma Content von Video-Streams aus? Wo fängt er an und wo endet er?
Video-Streams haben Audio- und Video-Channels. Beides mit Content- und Metadaten.
Eine Analyse der Stimme z.B. zum Zweck der Kategorisierung von Emotionen kann ohne Kenntnis eines Wortlauts vorgenommen werden. Strittig dürfte auch sein, ob Hintergrundgeräusche Content sind. Sind Katzenlaute enthalten kann das Merkmal Tierhalter verliehen werden, usw. …
Ähnliches ist im Video-Channel möglich. Neben Erkennung von Bio-Merkmalen (Gesicht, Iris …) ist eine Analyse des Hintergrunds möglich. Z.B. welche Bücher stehen im Regal, Geräte, Bilder, etc. …
Die Frage ist doch, was juristisch als schützenswerter Content nach Stand geltendes Rechts gilt, was per AGB vom Tisch gewischt werden kann, und die Gretchenfrage, ob sich das Unternehmen an geltendes Recht hält.
„und wie legt eine Firma Content von Video-Streams aus? Wo fängt er an und wo endet er?
Video-Streams haben Audio- und Video-Channels. Beides mit Content- und Metadaten.“
Ganz einfach: Content ist Content (vom Benutzer generiert) und Meta ist Meta (vom Dienst generiert). Was sollte daran schwierig oder missverstaendlich sein?
Audio-Inhalt ist benutzergeneriert, egal ob Stimme oder Hintergrund. Video-Inhalt ist benutzergeneriert, egal ob Gesicht, live oder eigener Hintergrund.
Es scheint Ihnen unklar zu sein, wie Zoom funktioniert und wie Daten generiert werden?
> Es scheint Ihnen unklar zu sein, wie Zoom funktioniert und wie Daten generiert werden?
Ihr Sinn für das Klare in Ehren, aber Sie scheinen wenig Klarheit darüber zu besitzen, wie findig Juristen und Unternehmen sein können, eigentlich erwartbar Klares so zu sezieren und in einen Brei einzurühren, um ihn im Nebel zu verwerten.
Ah, alles und wirklich alles anzuzweifeln um darauf basierend faktenfrei zu spekulieren nennt man schwurbeln 8)
Wenn man sich die Layer der Daten (und die Daten über Zeit, und in Verabeitungsstufen) so anschaut, dann fällt eine trennscharfe Auftrennung (meta/“content“) da nicht unbedingt so einfach, wie man sich das vorstellt. Möchte ich da mal in den Raum stellen.
Nun scheinen Sie etwas zurückzurudern:
https://www.theverge.com/2023/8/7/23822907/zoom-train-ai-models-user-data-customer-consent
Die AGB wurde infolge der kritischen Berichterstattung erneut geändert und wie mir scheint auch dahingehend bereinigt, dass die Kritik sich nun erübrigt. Ich finde der Artikel sollte dies in einem Update wiederspiegeln:
https://blog.zoom.us/de/zooms-term-service-ai/
Nicht wirklich, Zoom hat die kritisierte Passage einfach nur nach 10.5 verschoben.
Trotzdem habe ich jetzt noch einen Satz im Artikel hinzugefügt und weise ausdrücklich darauf hin, dass es nicht um Inhaltsdaten geht.