Kaum sind die Ermittlungen gegen uns wegen Landesverrats eingestellt, taucht selbiger Tatvorwurf an anderer Stelle wieder auf. Der Generalbundesanwalt hat vor dem Oberlandesgericht München Anklage gegen den BND-Spion Markus R. erhoben.
Im Juli 2014 stellte sich heraus, dass er über einen Zeitraum von zwei Jahren sensible Informationen aus dem BND an den US-Geheimdienst CIA weitergegeben hat. Kurz darauf wurde er des Landes verwiesen, außer Empörungsblasen regte sich jedoch nicht viel, man verlangte einen „strukturierten Dialog“ und kehrte schnell wieder zum Kuschelkurs zurück, anstatt diesen eindeutigen Beleg US-amerikanischer Spionage auf deutschem Boden ernstzunehmen und Konsequenzen zu ziehen.
Jetzt liegt es am OLG München zu ermitteln, ob R. vorsätzlich gehandelt hat, um der Bundesrepublik zu schaden. Sollte sich das herausstellen, erwartet ihn eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr, in schweren Fällen kann es auch lebenslänglich werden.