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AK Vorrat: Netzanbieter sollen Vorratsdatenspeicherung boykottieren

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin veröffentlicht, mit dem letzte Woche der erste Telekommunikationsanbieter (BT) von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit wurde. Das Gericht Berlin hatte bemängelte, dass die Bundesregierung die hohen Investitions- und Betriebskosten selbst dann nicht erstatten würde, wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt. Dies sei unzumutbar.…

  • Ralf Bendrath

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin veröffentlicht, mit dem letzte Woche der erste Telekommunikationsanbieter (BT) von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit wurde. Das Gericht Berlin hatte bemängelte, dass die Bundesregierung die hohen Investitions- und Betriebskosten selbst dann nicht erstatten würde, wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt. Dies sei unzumutbar. (Beschluss vom 17. Oktober 2008, Az. VG 27 A 232.08)

Der AK Vorrat ruft daher jetzt

alle Anbieter von Telefon‑, Handy‑, Internet‑, E‑Mail- und Anonymisierungsdiensten auf, dem Beispiel der British Telecom zu folgen, die Vorratsdatenspeicherung zu boykottieren und erforderlichenfalls gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen.

Als Nutzer kann man sich auch gleich informieren, welche Anbieter die Daten speichern und welche nicht. Bereits zum internationalen Aktionstag ‚Freedom not Fear’ am 11. Oktober hatten 36 kleine Internet-Provider aus ganz Europa ihren Boykott der Vorratsdatenspeicherung erklärt.

Update: Der Verband der Anbieter reagiert bereits:

Deutsche Telekommunikationsunternehmen werden womöglich ihre Zusammenarbeit mit der Polizei bei der umstrittenen Speicherung von Kommunikationsdaten einstellen. Damit droht der Branchenverband VATM.

Aber:

Beim Marktführer Deutsche Telekom denkt man indes derzeit nicht an juristische Schritte. „Wir haben eine gesetzliche Verpflichtung. An diese halten wir uns auch“, sagte Telekom-Festnetzvorstand Timotheus Höttges der FTD in München. Die Investitionen in die Technik für die Vorratsdatenspeicherung seien überdies schon längst abgeschlossen, ergänzte er.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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4 Kommentare zu „AK Vorrat: Netzanbieter sollen Vorratsdatenspeicherung boykottieren“


  1. manitu ist damit der einzige DSL-Anbieter der nicht speichert. Damit macht er sogar Werbung. Was ich aber nicht verstehe ist wieso er mit Privatssphäre wirbt, wo er doch für die DSL-Anschlüsse feste IPs vergibt. Ob feste IPs auch unter die VDS fallen weiß ich jetzt nicht – aber in jedem Fall kann wegen dieser festen IP der Anschlussinhaber jederzeit ermittelt werden. Auch ohne Vorratsdatenspeicherung. Vielleicht kann mir das ja einer erklären.


  2. das kann auch der grund sein, warum von eu-seite so auf ipv6 gedrängt wird. damit kann alles eine eigene, dauerhafte ip haben.
    Ffr email und hosting empfehle ich schokokeks.org, sehr sicherheits und datenschutz-bewusst.


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  4. […] das VG Berlin bereits am 16.1.2009 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und weitete damit seine Rechtsprechung aus dem BT-Verfahren von Oktober 2008 aus, Az.: VG 27 A 321.08. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung sei verfassungswidrig, […]

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