Liebe Leser:innen,
dürfen IT-Sicherheitsforscher:innen anderen Zugang zu Dokumenten geben, die sie extrahiert haben? Das Landgericht Berlin hat hierzu ein interessantes Urteil gefällt: „Dritten den Zugang zu Dokumenten ermöglichen, ist nicht das Gleiche wie Dritten den Zugang zum System ermöglichen“, fasst meine Kollegin Esther Menhard zusammen. Sprich: Ja, dürfen sie.
Anlass des Verfahrens war eine einstweilige Verfügung der maltesischen Glücksspielbehörde gegen die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann. In Esthers Text gehts außerdem um illegales Glücksspiel, Hacking, Privatdetektive und potenzielle Einschüchterungsversuche. Und das abschließende Urteil ist in dieser Angelegenheit wohl noch nicht gesprochen.
Apropos: Meta holt der Cambridge-Analytica-Skandal ein – und für den US-Konzern könnte es (wieder einmal) teuer werden. Mehr dazu in unserem Ticker.
Eine schöne Woche wünscht
Daniel

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