Liebe Leser:innen,
die AfD verfolgt „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gegen das Demokratieprinzip, „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ sowie „Bestrebungen gegen die Garantie der Menschenwürde“. Das und noch viel mehr geht aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2021 hervor, das wir heute veröffentlicht haben. Insgesamt knapp 3.200.000 Zeichen. Jetzt können sich alle selbst ein Bild davon machen, warum der Verfassungsschutz die rechtsradikale Partei als Verdachtsfall eingestuft hat.
Hunderttausende Menschen haben deutlich gezeigt, was sie von der AfD und rechtsradikaler Politik halten. Sie sind am Wochenende bundesweit auf die Straße gegangen, auch um gegen Friedrich Merz’ Avancen gegenüber der AfD und seine menschenfeindliche Politik zu demonstrieren.
Doch während große Teile der Menschen schockiert davon sind, dass der Unionskanzlerkandidat die Mehrheitsbeschaffung mit der AfD nicht scheut, zeigen sich die Delegierten auf dem heutigen CDU-Parteitag großteils unbeirrt und bleiben auf Merz-Kurs. Minutenlang applaudierten sie ihrem Kanzlerkandidaten. Gemeinsam wollen Partei und Kandidat nun weitermarschieren: Teile des umstrittenen „Zustrombegrenzungsgesetzes“ gehen in dem „Sofortprogramm“ für den Fall einer Regierungsübernahme auf. Das haben die Parteivertreter:innen einstimmig beschlossen.
Aber weil auch Merz weiß und sagt, dass die AfD das Fundament der Demokratie untergräbt, hat er eine Zusammenarbeit mit der Partei ausgeschlossen. Allein: Die Abstimmung von vergangener Woche definiert er offenbar nicht als solche. Aber Wortklauberei kann letztlich den Dammbruch nicht verbergen.
Liebe Grüße
Daniel
