Eine Datenschutzbehörde müsse tätig werden, wenn sie im Rahmen einer Untersuchung einen Datenschutz-Verstoß bemerkt. Diese Auffassung hält EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe im Vorfeld einer Entscheidung zu einem Fall aus Hessen fest.
Quelle: Europäischer Gerichtshof
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