Auch in Berlin und Hamburg haben Polizist:innen offenbar ohne dienstlichen Grund persönliche Daten abgefragt. Das ergaben Recherchen des WDR und der Süddeutschen Zeitung. Die Datenbankabfragen hängen womöglich mit Drohschreiben an die Künstlerin İdil Baydar und die Journalist:in Hengameh Yaghoobifarah zusammen, deren Absender sich als „NSU 2.0“ bezeichnet hatte.
Bislang waren unbefugte Datenbankzugriffe im Zusammenhang mit „NSU 2.0“-Drohbriefen lediglich bei der hessischen Polizei bekannt geworden. Dort waren vertrauliche Daten von Polizeicomputern in Frankfurt am Main und Wiesbaden abgerufen worden. Jeweils kurze Zeit später erhielten Frauen wie die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die Kabarettistin İdil Baydar oder die Vorsitzende der Linken-Fraktion im hessischen Landtag Janine Wissler anonyme Schreiben mit Gewaltdrohungen. Seit zwei Jahren geht das nun so.
Jetzt wurde bekannt, dass auch von Berliner und Hamburger Polizeicomputern persönliche Daten mutmaßlich missbräuchlich abgefragt wurden. Am 5. März 2019 sollen an einem Berliner Polizeicomputer Daten von İdil Baydar abgerufen worden sein, ohne dass ein dienstlicher Grund erkennbar ist. Kurz darauf erreichten die Künstlerin, die in Berlin und Frankfurt lebt, Drohbriefe mit dem Absender „NSU 2.0“. Am selben Tag waren ihre Daten auch an einem Wiesbadener Polizeicomputer abgerufen worden. WDR und SZ zufolge äußerte sich die Berliner Polizei nicht zu der Datenabfrage und verwies auf die Frankfurter Staatsanwaltschaft. Diese wollte „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nichts dazu sagen.
Ermittlungen laufen noch
Im Juli diesen Jahres erhielt auch die Journalist:in Hengameh Yaghoobifarah ein solches Drohschreiben. Yaghoobifarah hatte im Juni in einer Kolumne für die Zeitung „taz“ überlegt, welche Berufe Polizist:innen ausüben könnten, wenn die Polizei abgeschafft würde. Die Autor:in kam zu dem Schluss, dass „die Mülldeponie“ eine „geeignete Option“ sei. Die Kolumne feuerte die Debatte um die Polizei in Deutschland weiter an, Polizeigewerkschaften und Innenpolitiker kritisierten den Text scharf. Von einem Polizeicomputer aus wurden in Hamburg „unmittelbar nach Erscheinen“ der Berichterstattung über die taz-Kolumne Daten von Yaghoobifarah abgefragt. Das bestätigte ein Sprecher der Hamburger Polizei gegenüber den Journalisten von WDR und Süddeutscher Zeitung. Noch werde geprüft, ob es dafür einen legitimen Grund gegeben habe.
In Berlin wird bislang nicht polizeiintern ermittelt, obwohl unbefugte Datenbankzugriffe durch Polizeibeamte dort immer wieder ein Thema sind. Zuletzt erhob die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk schwere Vorwürfe gegen die Berliner Polizei: Im Zusammenhang mit einer Morddrohung mit einem mutmaßlich rechtsextremen Hintergrund waren mehrmals Daten von Betroffenen von einem Polizeicomputer aus abgefragt worden. Die Behörde konnte die Rechtmäßigkeit der Zugriffe jedoch nicht abschließend begründen, die Datenschutzbeauftragte beklagte daraufhin mangelnde Kooperation seitens der Polizei.
2017 hatte ein Berliner Polizist Daten über linke Aktivist:innen aus Datenbanken gesammelt und ihnen daraufhin Drohbriefe geschickt. Gegen ihn erging ein Strafbefehl.
So wie es aussieht führen illegale Datenabfragen aus polizeilichen Informationssystemen – für die mit NSU 2.0, Staatsstreichorchester, Wehrmacht etc. unterzeichneten Drohbriefserien – nun auch nach Hamburg und Berlin. Damit besitzt das Bundesland Hessen diesbezüglich kein Alleinstellungsmerkmal mehr; aber genau das macht diese Angelegenheit nicht besser – im Gegenteil: Die Anzahl von Verdächtigen Beamten und Dienststellen ist gewachsen.
WIe im Bundesland Hessen sind diesbezügliche Probleme in der Bundeshauptstadt Berlin bereits längere Zeit ein Thema.
https://taz.de/Datenschuetzer-ueber-Drohbriefe-an-Linke/!5584671/
Vielleicht sollte die Polizei mehr darauf acht geben wenn sie einstellen und natürlich auch wem sie welche (Datei-)Rechte geben.
Schlimmer noch ist, dass es immer noch die selben Abwiegler und Ignoranten gibt, die eine umfassende Aufklärung verschleppen wollen, bis es keine Beweise mehr zu sichern gibt (weil sie entsorgt wurden) und jeder irgendwie beteiligte Polizeibeamte sich auf Erinnerungslücken berufen kann. Die „Ehre“ der Polizei scheint manchen Konservativen ein gewichtigeres Gut zu sein als rechtsstaatliche Aufklärung.
So traurig es ist, wirklich überraschend ist das nicht. Da wird noch einiges unter dem Teppich zu finden sein.
Technisch traurig doch am ehesten die Situation des Zugriffsschutzes und der Berechtigungsfreigabe im Zsh. z.B. ohne Zusammenhang mit konkreten Ermittlungen und erzwungener Auflistung in den zugehörigen Akten.
Insofern, sofern technische Traurigkeit angebracht ist, stellt das Verhalten Einzelner keinerlei Überraschung dar, technisch gesehen.