Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Hier sind die Reaktionen von Politik, Verbänden und Bürgerrechtsorganisationen.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) reagierte laut Tagesspiegel sichtlich verärgert. Das Urteil erleichtere den Anti-Terror-Kampf nicht, aber:
Leben müssen wir damit trotzdem.
Ganz anders die SPD-Fraktion. Sie hatte in der Großen Koalition 2008 das Gesetz mit verabschiedet (namentliche Abstimmung, PDF) und schlägt sich jetzt munter auf die Seite des Gerichts. Das zeigt zum Beispiel der Titel einer Pressemitteilung: „Verfassungsgericht bestätigt SPD-Kritik“. In einer weiteren Mitteilung der Fraktion sagt Eva Högl:
Das heutige Urteil ist ausgewogen und stärkt die Grundrechte. [..] Datenschutz ist notwendiger Grundrechtsschutz und zwingende Voraussetzung bei der Weiterleitung von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden.“
Jan Korte von der Fraktion die LINKE begrüßt das Urteil prinzipiell als „Korrektiv zum Schutz der Privatsphäre“, stellt aber fest:
Leider haben die Richter jedoch nicht den Mut gehabt, die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum unkontrollierbaren Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen als im Grundsatz mit den Grundrechten unvereinbar zu erklären.
Konstantin von Notz und Mitkläger Hans-Christian Ströbele von den Grünen freuen sich über die Stärkung der Bundesdatenschtzbeauftragten und sehen durch das Urteil auch Konsequenzen für die Datenaustausch-Praxis des BND:
Die einengenden Vorgaben des Gerichts werden jenseits des BKA auch Konsequenzen haben müssen beim Datenaustausch der Geheimdienste, etwa des BND mit der NSA.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff begrüßt das Urteil als „Meilenstein“ und hebt die Transparenz- und Kontrollauflagen der Karlsruher Entscheidung hervor:
Die Forderung des Gerichts nach turnusmäßigen Pflichtkontrollen sowie Berichtspflichten gegenüber Parlament und Öffentlichkeit belegen, dass auch wichtige Aufgaben wie die Terrorismusbekämpfung in einem Rechtsstaat nur in den Grenzen der Verfassung erfolgen dürfen. Das Urteil hat insoweit Grundsatzcharakter für den gesamten Sicherheitsbereich.
Die Humanistische Union analysiert, dass das Urteil erstmals Regeln und „grundsätzliche Vorgaben für die internationale Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden“ mache und stellt fest:
Eine einfache Legalisierung der bisherigen Praxis der massenhaften Datenübermittlung an ausländische Geheimdienste ist nach der heutigen Entscheidung nicht mehr möglich.
Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) bemängelt,
dass das Gericht den im Gesetz nicht sehr stark ausgeprägten Schutz des Berufsgeheimnisses von Journalisten für hinreichend gehalten hat.
