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Überwachung im ÖPNVMit dieser Realsatire führte Bremen Verhaltensscanner ein

Die Bremer Straßenbahn AG wollte eigentlich gar keine automatisierte Verhaltenskontrolle, das System war nur gerade im Angebot. Ohne Plan und Ahnung von Persönlichkeitsrechten startete der Einsatz. Die Datenschutzaufsicht hat grundsätzliche Bedenken.

  • Rika Baack
  • Martin Schwarzbeck
Eine Kamera an einer Wand.
Videoüberwachung in einer Bremer Tram. Ein Drittel der Fahrzeuge wird mit Verhaltensscanner-Software aufgerüstet. CC-BY-NC-SA 4.0: Lucas Fiola

In Bremen wird das Verhalten von Tram-Fahrgästen von einer Software analysiert und bewertet. Dabei war das nicht geplant. Eigentlich wollte die Bremer Straßenbahn AG gar keine Verhaltensscanner an die Videokameras in ihren Trams koppeln. Das Unternehmen hatte nur ein System bestellen wollen, das automatisch Beschädigungen in der Bahn dokumentiert.

Mit diesem Wunsch ist es an eine Softwareschmiede herangetreten, die den programmatischen Namen „Just Add AI“ (JAAI) trägt. Das berichten Mitarbeitende des Landesdatenschutzbeauftragten in einem internen Vermerk, nachdem sie das System vor Ort inspizierten. Mitarbeitende der Verkehrsbetriebe haben ihnen den Hergang der Geschichte dort wohl erzählt.

Laut des Papiers berichtete der Nahverkehrsbetrieb, dass JAAI die Anfrage abgelehnt habe. Die Dokumentation von Beschädigungen würde „nicht so einfach gehen“. Stattdessen habe JAAI ihnen ein anderes System angeboten, eine „Aggressionserkennung“. Die habe es dann sogleich auch in einer Tram-Bahn ausprobiert.

Im September 2024 wurde eine „Theaterfahrt“ veranstaltet, bei der das System „Übergriffe, Diebstahl und Waffennutzung“ vorgespielt bekam, um Derartiges künftig erkennen zu können. Am 24. März 2025 startete das Pilotprojekt. Und obwohl dieses nur fragwürdige Ergebnisse produzierte, werden insgesamt 43 Bahnen mit der High-Tech-Überwachung ausgerüstet, ein Drittel der Flotte. „Es wirkt als sei die Testphase nicht entscheidend für das weitere Vorgehen“, gab die Datenschutzaufsicht zu Protokoll.

Bremen zeigt exemplarisch, was gerade in Deutschland passiert

Dieser Vorgang in Bremen steht beispielhaft für eine bundesweite Entwicklung. Zahlreiche Bundesländer wollen das Verhalten von Menschen im öffentlichen Raum mit KI analysieren. In Mannheim und Hamburg laufen solche Systeme bereits, Berlin und weitere Städte in Baden-Württemberg sollen folgen. Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben die Erlaubnis bereits beschlossen oder arbeiten daran.

In den genannten Bundesländern geht es um polizeiliche Verhaltenskontrolle auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Bremen hingegen ist Vorreiter für die Verhaltensüberwachung im Nahverkehr durch die Verkehrsbetriebe. Das Vorbild hat anscheinend schon andere Städte inspiriert: In Dortmund und Düsseldorf laufen Pilotprojekte – letzteres mit Software einer JAAI-Tochterfirma, das erzählt der Geschäftsführer von JAAI im Gespräch mit netzpolitik.org.

Und nach der Sommerpause soll der Bundestag den Einsatz von Verhaltensscannern an allen deutschen Bahnhöfen ermöglichen. Dass menschliches Verhalten automatisiert kontrolliert wird, ist bald wohl ziemlich normal.

Entsprechend interessant ist der Einblick, den das Beispiel Bremen erlaubt. Den internen Vermerk und weitere Unterlagen, anhand derer wir die Entwicklung hier dokumentieren, hat Matthias Marx vom Chaos Computer Club mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes öffentlich gemacht.

Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) hat Fragen von netzpolitik.org auch nach drei Wochen Wartezeit und wiederholten Nachfragen nicht beantwortet. Dabei ist das landeseigene Unternehmen eigentlich Journalist*innen zur Auskunft verpflichtet. Auch die für die Verkehrsbetriebe zuständige SPD-Senatorin verweigerte eine Antwort. Doch dank der vorliegenden Unterlagen lässt sich die Geschichte, wie Bremen zum Verhaltensscanner kam, dennoch umfassend erzählen.

Verkehrsbetrieb ignoriert Persönlichkeitsrechte

Dass die automatisierte Verhaltenskontrolle in Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste eingreift, ignorierte die BSAG bei ihrer Entscheidung weitgehend. Das belegen die zunächst deutlich unzureichenden Datenschutz-Folgenabschätzungen, die das Unternehmen bei der Datenschutzaufsicht einreichte. Auch die Argumentation in spezifischen Punkten des Datenschutzes zeigt, dass sich der Verkehrsbetrieb der Implikationen des Projekts anfangs kaum bewusst war.

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Bremen hatte gerade Fördergelder des Bundes für Digitalisierung im Nahverkehr auszugeben. Also fiel die Entscheidung wohl leicht, sich dann zumindest irgendetwas anderes mit KI einzukaufen, auch wenn das gewünschte Produkt nicht zu haben war. Der Bund zahlt 80 Prozent der über 500.000 Euro Projektkosten.

Die für das Projekt nötigen Kameras hingen sowieso schon in den Trams. Vor zwei Jahrzehnten hatte die BSAG diese eingeführt, um Vandalismus zu bekämpfen. Offenbar mit mangelhaftem Erfolg, andernfalls wäre sie 2024 wohl kaum auf die Suche nach einem KI-System zur Bekämpfung gegangen.

Kein Plan, wie das System im Notfall helfen soll

Die Verhaltensscanner-Software, die sie nun eingekauft hat, soll die Tramführer*innen unterstützen, „indem kritische Situationen im Fahrgastraum frühzeitig erkannt werden“, so eine interne Bekanntmachung der BSAG. Doch zumindest zum Zeitpunkt der Begehung durch die Datenschutzaufsicht gab es gar keinen Bildschirm, auf dem den Tramführer*innen eine mutmaßlich gefährliche Situation angezeigt werden könnte.

Eine weitere Idee war, dass die Leitstelle einen Alarm erhält, das Live-Bild einsieht und dann gegebenenfalls den Fahrer alarmiert. Auf die Frage, was dieser dann tun solle, wussten die BSAG-Mitarbeitenden allerdings keine Antwort. Als einzig realistischer Verwendungszweck wurde genannt, dass es durch das System im Falle einer Anzeige einfacher werde, den zugrundeliegenden Vorgang im Videomaterial zu finden.

Während des Testbetriebs in der einzelnen Tram zählte das System Gefahrenmeldungen. Das Ergebnis glich die BSAG mit tatsächlichen Gefahrensituationen aus ihren Betriebsberichten ab. In den ersten fünf Monaten gab das System 16 Meldungen aus. Von denen ließen sich nur vier auf protokollierte Vorfälle zurückführen.

Verpixelung ist keine Anonymisierung

Laut JAAI werden die Gesichter im Videomaterial vor der Analyse verpixelt. Die BSAG nahm zunächst fälschlich an, dass damit sämtliche Datenschutzprobleme weitgehend vom Tisch seien und eine Datenschutz-Folgenabschätzung gar nicht nötig wäre. Schließlich würden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Laut Datenschutzaufsicht ist das allerdings Quatsch. Verpixelung sei „keine hinreichende Maßnahme zur Anonymisierung“ gaben die Mitarbeitenden der BSAG beim Ortstermin mit auf den Weg.

Auf Anfrage schreibt der Landesdatenschutzbeauftragte Timo Utermark, dass „auffällige Kleidung oder Tattoos“ erlauben könnten, eine Person zu identifizieren. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass die Verpixelung technisch „wieder umgekehrt werden kann“.

Während die Verhaltenserkennung auf Rechnern in den betroffenen Trambahnen läuft, werden die unverpixelten Bilder gleichzeitig direkt in die BSAG-Leitstelle gesandt und im Fahrzeug 48 Stunden gespeichert. Das heißt, eine retrograde Identifizierung von Beteiligten eines KI-detektierten Vorfalls ist möglich.

Das System soll Gewalttaten erkennen. Verhindern kann es sie wohl nicht. Eine Abschreckungswirkung kann schon durch die Videoüberwachung gegeben sein – wenn es sie überhaupt gibt. Im Gegensatz zu Diebstahldelikten begehen Menschen Gewalttaten öfter aus dem Affekt heraus, ungeachtet möglicher Folgen.

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Plötzlich geht Vandalismus-Detektion dann doch

Neben aggressiven Verhaltensweisen soll die Software laut der Datenschutz-Folgenabschätzung auch Vandalismus detektieren. Dabei hatte JAAI ja auf Anfrage der BSAG einst ausgeschlossen, dass das technisch möglich sei. Nur so kam es ja überhaupt zum Einsatz der aktuellen Form der Verhaltenskontrolle.

Erkannt werden soll auch „akute Hilfsbedürftigkeit“. Einen Hinweis darauf, was das umfasst, gibt der Gesprächsvermerk des Landesdatenschutzes. Mitarbeitende des Bahnbetriebs erzählten demnach, dass das System bei Testfahrten einen „Schläfervorfall“ nicht meldete. Damit gemeint war, dass eine schlafende Person bis zur Endstation mitgefahren und auch dort nicht ausgestiegen sei.

Die Datenschutzaufsicht fragt in dem Vermerk anscheinend empört, warum Derartiges überhaupt gemeldet werden sollte. „Es ist doch legal, in der Bahn zu schlafen, das ist weder eine Gefahrensituation per se, noch ein Aggressionspotenzial.“ Dennoch zählten „Schläfer“ zu den festgehaltenen „Gefahrensituationen“ während des Testbetriebs.

Der Geschäftsführer von Just Add AI sagt auf Anfrage, dass die Technologie Menschen melden solle, die „eindeutig Hilfe benötigen“, etwa da sie „in einer unnatürlichen Position auf dem Boden liegen“. Dabei ist der Firma bewusst, dass die Technologie genutzt werden kann, „spezifische Bevölkerungsgruppen diskriminierend zu detektieren“.

Noch mehr Druck auf Wohnungslose

„Schläfervorfälle“ als Grund für eine Gefahrenmeldung könnten besonders obdach- oder wohnungslose Fahrgäste in den Fokus der Überwachung rücken. Das wirkt umso problematischer, wenn man bedenkt, dass Hilfsorganisationen Bremen eine „Politik der Vertreibung“ zuschreiben: Die Johanniter und andere Organisationen seien inzwischen am Hauptbahnhof unerwünscht, wo sie früher Essen verteilten. Auch das Verbot von Alkohol und aggressivem Betteln sind Maßnahmen, die Obdachlose besonders treffen.

Die Datenschutzaufsicht schrieb der BSAG: „Sie geben an, dass die Herstellung der Sicherheit in den Fahrzeugen den Einsatz des KI-Systems erforderlich macht. Wir würden Sie daher bitten, uns entsprechende Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass es in den Fahrzeugen in einem solchen Maße unsicher ist, dass es nötig ist, Maßnahmen zu treffen.“ Beispielsweise könnten polizeiliche Statistiken dafür herangezogen werden. Laut Bundesverkehrsministerium hat sich allerdings die Zahl der Übergriffe im Bremer Nahverkehr im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie nicht erhöht.

Datenschutzaufsicht bezweifelt, dass der Verhaltensscanner die Sicherheit erhöht

Fünf Mal musste die BSAG die Datenschutz-Folgenabschätzung zum Projekt überarbeiten. Wirklich zufrieden war die Datenschutzaufsicht dennoch bis zum Schluss nicht. Sie zweifelt weiter an, ob die Verhaltensanalyse aller Fahrgäst*innen geeignet und erforderlich ist, um die Sicherheit in den Fahrzeugen zu erhöhen.

Der Landesdatenschutzbauftragte Timo Utermark verlangt deshalb von der BSAG, ein Jahr nach Inbetriebnahme eine umfassende Evaluation des Systems vorzulegen. Dabei soll unter anderem die Zahl der erfassten Vorkommnisse mit der Zahl der polizeilich erfassten Straftaten verglichen werden. Herauszufinden ist demnach, wie oft das System Menschen falsch verdächtigt und wie oft es tatsächlich zur Eindämmung von Straftaten beitragen konnte. Utermark sagt auf Anfrage, für ihn sei entscheidend, ob das System zu wenige tatsächliche Gefahrensituationen als solche erkennt oder zu oft Fehlalarm schlägt. Sei das der Fall, wäre die Datenverarbeitung „unverhältnismäßig“ und „daher zu unterbinden“.

Ein Vergleich mit den Straftatenzahlen von vor Beginn des Einsatzes würde bei einer derartigen Evaluation auch eine Einschätzung der Effizienz des Systems ermöglichen. Es wäre die erste umfassende Evaluation eines Verhaltensscanners in Deutschland. In Mannheim, wo das System seit acht Jahren getestet wird, kann die Polizei bis heute keinen einzigen Fall nennen, wo es zur Verhinderung oder auch nur Aufklärung einer Straftat beigetragen hat.

Update, 26.8.2026, 10.20 Uhr: Absatz zum KI-Cluster wegen Verjährung gelöscht.

Über die Autor:innen

  • Rika Baack

    Von Juli bis September 2026 ist Rika Praktikantin bei netzpolitik.org. Sie schließt gerade ihr Studium der Publizistik und Politik in Berlin ab und interessiert sich besonders für Plattformregulierung, digitale Bildung und zivilgesellschaftliches Engagement für ein besseres Internet.

  • Martin Schwarzbeck

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042


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21 Kommentare zu „Mit dieser Realsatire führte Bremen Verhaltensscanner ein“


  1. Pranee

    ,

    Dann heißt es wohl bald, auch auf den ÖPNV zu verzichten. Das Auto ist auch keine Alternative, weil Neufahrzeuge mit dem Spion ADDW ausgerüstet werden müssen laut EU-Verordnungen.
    Das Rad oder zu Fuß sind die einzigen, noch halbwegs sicheren Verkehsmittel. Diese werden nur bei Strecken von über 50 Kilometern problematisch.

    Wie sieht es mit Heißluftballon aus? Wie ist da der Datenschutz gegeben? Experten hier?


    1. Anonym

      ,

      ADDW läuft lokal. Muss es laut Vorschrift auch.

      Verhaltensüberwachung an Parkplätzen, ständige Videoüberwachung im PKW für eine unbekannte private Sicherheitsfirma, ergänzt um flächenübergreifendes Section Control, Falschparken als Straftat, in jeder Stadt gilt eine andere Straßenverkehrsordnung, wer am Rastplatz ein Nickerchen macht wird Erkennungsdienstlich behandelt, und das Auto springt nur mit Zwangsvertrag samt Datenabsaugung mit Google oder Apple an – das wäre echtes ÖPNV und Bahn-Feeling!


      1. Freidenker

        ,

        Wäre es eher nicht, solange die Bahn selbst bis ins Kleinste überwacht, mit IP-Erkennungszwang samt VPN-/Tor-Sperre selbst beim simplen Fahrplanschauen, mit der DB-Schnüffelnavigator-App, mit immer mehr Kameras in wirklich jedem Bahnhof und Zug, zwangspersonalisiertem Deutschlandticket usw.


    2. Notorisch Rhetorisch

      ,

      > Wie sieht es mit Heißluftballon aus? Wie ist da der Datenschutz gegeben? Experten hier?

      Bin KEIN Experte aber es ist wohl unwahrscheinlich das man dafür keine Erlaubnis bräuchte (Ballonführer-schein?) und Umweltschützer würden das in größeren Mengen sicher auch nicht gut finden. Denn wodurch wird die Heiße Luft wohl erzeugt? Sicherlich von einem Flüssigen oder Gasförmigen Treibstoff – dessen Abgase in die Atmosphäre wandern. Individualverkehr * Tausend.

      Aber so lange keiner mit einer „Weltraum-theorie“ kommt juckt es den Datenschützer vermutlich kaum.

      Außerdem taugt so ein Ballon nicht für einen Liniendienst (Windrichtung) und wenn man es doch hin bekäme geht die Normungs-diskussion erst richtig los. Funkgerät erforderlich, Transponder (Flugsicherung) Flugplan einreichen, Schulungen, Zertifizierung des Fluggeräts u.s.w.

      Wenn man gemütlich ohne Zeitdruck von A nach… in die nähe von B will – aber von B dann anders zurück nach A käme ginge es, für einige Wenige die in den Korb passen. Ein „VORSICHT, Ein Sandsack (vom Himmel gefallen)“ kommt heute wohl eher selten vor. ;-) [Ende der Humoristischen Erklärung warum das nichts wird]


      1. Anonym

        ,

        Es gäbe da noch den ballistischen Transport…


  2. großer Bruder

    ,

    Mannheim testet seit acht Jahren und kann bisher keine Erfolge vorweisen? Dann ist der Test doch gescheitert.


  3. Notorisch Rhetorisch

    ,

    Ich hätte ja noch eine Mögliche Erklärung an zu bieten. Es wird doch gern mit dem Argument Klimawandel und Emissionseinsparung für mehr und kostenlosen Nahverkehr argumentiert. Wenn das irgendwann kommt dann ist der Nahverkehr gerüstet, für ein „Der Große Bruder sieht dich“.

    Eigentlich einfach. Man scheucht die Leute mit Androhung schlimmer Umwelt-folgen von Fahrrad, Auto o.a. in die Bahn – um dort dann möglichst effizient möglichst viele (Verhalten) zu überwachen. Und dabei hilft dem System bestimmt auch noch wenn es so viele werden das die Bahn oft überfüllt ist. Denn dann steht man dicht bei dicht und es gibt allein dadurch schon mehr mögliche Reibereien – und mehr zu tracken. Kurz: Ein System für die Zukunft. Das dann auch mehr Trainingsmaterial erhält und auch mehr (richtige?) Alarme erzeugen würde? Womit sich die ganze Investition dann nachträglich doch lohnen könnte. Die Frage ist nur: Für WEN?


  4. Valerie Linden

    ,

    Es wäre schön, wenn ihr auf Gendersternchen verzichten könntet, damit der Text auch für autistische Personen gut lesbar bleibt. Danke!


    1. Martin Schwarzbeck

      ,

      Es tut mir sehr leid, wenn das für Sie schwieriger zu lesen ist, aber wir haben für die Verwendung von Gender-Sonderzeichen gute Gründe. Siehe: https://netzpolitik.org/2020/warum-wir-geschlechtergerechte-sprache-verwenden/


      1. Valerie Linden

        ,

        „Wir wollen Menschen aller Geschlechter sichtbar machen“ ist ein nachvollziehbares Anliegen. Aber daraus folgt nicht automatisch, dass Gendersternchen oder Doppelpunkte die richtige Lösung sind.

        Wenn eine Schreibweise für einen Teil der Leser die Lesbarkeit verschlechtert, ist der Hinweis darauf keine „Kritik an geschlechtergerechter Sprache“, sondern ein Hinweis auf ein mögliches Barrierefreiheitsproblem.

        Gerade bei einem Medium, das sich auf Freiheit, Menschenrechte und Inklusion beruft, hätte ich erwartet, dass dieser Einwand zumindest genauso ernst genommen wird wie der Wunsch, bestimmte Geschlechter sprachlich sichtbar zu machen.

        Inklusion sollte möglichst niemanden zurücklassen.


        1. Freidenker

          ,

          Valerie Linden: Könnten Sie bitte kurz erklären, warum Sie (oder andere Autist(inn)en) das Lesen von Gendersternchen stört bzw. wie Autismus und diese Gender-Methode zusammenhängen? Vielen Dank dafür!


          1. Anonym

            ,

            In dem Artikel kommt „*innen“ genau vier mal vor. Darüber „stolpern“ Autist*innen im Lesefluss nicht länger als ca. eine Sekunde. Sie sind jedoch nicht so kognitiv eingeschränkt, als dass sie diese Schreibart nicht genauso schnell lernen könnten wie andere auch. Die Textverständlichkeit jedenfalls leidet darunter nicht. Sind deshalb gendergerechte Texte für autistische Menschen unzumutbar? Und ist es gerechtfertigt, gleich Exklusion deswegen zu reklamieren?

            Selbstverständlich gibt es auch autistische Menschen, die Genderschreibweisen auch aus ideologischen Gründen ablehnen. Wenn nun aber Neurodivergenz für den Kulturkampf instrumentalisiert wird, dann …, ja was dann? Keine Aufmerksamkeit für Trolle würde ich dann sagen.


          2. Valerie Linden

            ,

            Ich finde die Argumentation bemerkenswert: Erst wird erklärt, dass Autisten über ein „*innen“ angeblich nur eine Sekunde stolpern und deshalb problemlos damit klarkommen könnten – und anschliessend wird unterstellt, dass jemand, der auf eine solche Lesebeeinträchtigung hinweist, Neurodivergenz für einen „Kulturkampf instrumentalisiert“.

            Woher kommt diese Gewissheit?

            Autismus ist kein einheitliches Lesemuster. Was für den einen kaum relevant ist, kann für den anderen durchaus eine zusätzliche kognitive Hürde darstellen. Und „Das kann man ja lernen“ ist als Argument gegen eine Barrierefreiheit ziemlich fragwürdig. Nach dieser Logik müsste man sich mit jeder vermeidbaren Barriere arrangieren, solange Betroffene sich nur lange genug daran gewöhnen können.

            Vor allem aber habe ich nirgendwo behauptet, dass gendergerechte Texte für autistische Menschen grundsätzlich „unzumutbar“ seien. Ich habe lediglich darum gebeten, auf eine konkrete Schreibweise zu verzichten, die für manche Menschen die Lesbarkeit erschweren kann.

            Und genau hier wird es interessant: Wer Inklusion ernst nimmt, sollte nicht darüber entscheiden, welche Einschränkungen andere Menschen gefälligst hinzunehmen haben. Man könnte stattdessen schlicht eine Formulierung wählen, die möglichst viele Menschen erreicht.

            Geschlechtergerechte Sprache ist möglich, ohne Sonderzeichen mitten im Wort zu verwenden. Warum sollte man diese Möglichkeit nicht nutzen?

            Übrigens finde ich es ziemlich unglücklich, einen sachlichen Hinweis auf mögliche Barrieren mit „Trollen“ abzutun. Das wirkt nicht gerade wie die inklusive und offene Diskussionskultur, für die hier argumentiert wird.


          3. Valerie Linden

            ,

            @Freidenker: Bei mir persönlich liegt das Problem darin, dass es meinen automatisierten Lesefluss massiv unterbricht.

            Ein Sternchen hat für mich seit meiner Kindheit eine sehr konkrete Bedeutung: Ich verbinde es mit einer Fussnote. Wenn ich beim Lesen auf „Mitarbeiter*innen“ stosse, registriere ich das Sternchen zunächst als Verweis, unterbreche den Lesefluss, suche gedanklich nach der zugehörigen Fussnote und stelle dann fest, dass es hier eine andere Bedeutung haben soll. Anschliessend muss ich mich bewusst daran erinnern, was mit der Schreibweise gemeint ist. In dieser kurzen Unterbrechung habe ich aber bereits den Kontext des Satzes verloren und muss ihn teilweise erneut lesen.

            Ich habe auch versucht, das Sternchen einfach zu ignorieren. Das funktioniert für mich aber ebenfalls nicht zuverlässig: Dann lese ich beispielsweise nur die weibliche Form „Mitarbeiterinnen“. Damit ist für mich die Bedeutung des Satzes aber nicht mehr dieselbe.

            Besonders schwierig wird es, wenn nicht nur das Substantiv, sondern auch Artikel und Adjektive gegendert werden, etwa „ein*e kluge*r Expert*in“. Wenn ich die Sonderzeichen ignoriere, entsteht daraus ein grammatikalisch falscher Satz. Also beginne ich, verschiedene mögliche Kombinationen gedanklich durchzuprobieren, bis ich schliesslich „eine kluge Expertin“ oder „ein kluger Experte“ herausgelesen habe. Bei der männlichen Variante kommt erschwerend hinzu, dass aus „Expert“ erst durch das ergänzte „e“ ein korrektes „Experte“ wird. Der Versuch, all diese Varianten gedanklich zu rekonstruieren, reisst mich jedoch vollständig aus dem eigentlichen Inhalt des Satzes.

            Für mich sind Gendersternchen deshalb keine Kleinigkeit, über die ich einfach „stolpere“. Sie sind eine erhebliche Ablenkung vom eigentlichen Inhalt. Ich hoffe, ich konnte damit nachvollziehbar machen, warum mich diese Schreibweise beim Lesen so stark ablenkt.


  5. Zum Thema: Verhaltensscanner.

    Justizvollzug/JVA: Das Forschungsprojekt KI@JVA entwickelt genau so ein System. Über Posenschätzung werden Bewegungsmuster aus Kamerabildern analysiert, um beispielsweise Gewalt oder Suizidversuche frühzeitig zu erkennen und das Personal zu alarmieren. Das Projekt befand sich zuletzt noch in einer frühen Testphase.

    Forensische Psychiatrie/Maßregelvollzug: Hier ist das Thema ebenfalls angekommen. Bei Vitos wurde im Februar 2026 ausdrücklich über „KI-Systeme zur Früherkennung kritischer Situationen im Strafvollzug“ und über KI-Anwendungen im Maßregelvollzug diskutiert. Das zeigt, dass der Transfer in die forensische Psychiatrie aktiv diskutiert wird – aber noch nicht, dass solche Scanner dort flächendeckend eingesetzt werden.

    Parallel läuft mit NEURO-AI ein von der DFG gefördertes Forschungsprojekt zur Frage, wie KI und neurobiologische Daten bei der Risikoprognose von Straftäter:innen eingesetzt werden könnten. Das ist allerdings etwas anderes als ein Kamera-Verhaltensscanner.


  6. Daniel Ziegener

    ,

    Kleine Korrektur: Die unverpixelten Bilder werden laut BSAG nicht in der Leitstelle gespeichert, sondern lokal im Fahrzeug. (Das steht so auch in der Anfrage.) Zugriff soll die Polizei nur im Zuge von Ermittlungsarbeiten bekommen. Die Leitstelle greift bei Warnmeldungen (ob händisch oder automatisiert ausgelöst) lediglich auf das Livebild zu. So erklärt es zumindest der zuständige Fachbereichsleiter der BSAG.

    Den Ursprung des Projekts zur Aggressionserkennung beschreiben er und JAAI tatsächlich auch selbst so wie die Mitarbeitenden: Beide Unternehmen hatten vorher schon an Fahrassistenzsytemen zusammengearbeitet, die „Aggressionserkennung“ als Idee kam dann später auf. (https://www.heise.de/hintergrund/Ueberwachung-im-OePNV-Wie-KI-die-Strassenbahn-sicherer-machen-soll-11195846.html)

    Es ist auf jeden Fall zu begrüßen, dass es hier eine unabhängige Evaluation durch den Landesdatenschutzbeauftragten geben soll. So wie ich es verstehe, machen das in Mannheim das Innenministerium und Fraunhofer als Projektbetreiber selbst.


    1. Rika Baack

      ,

      Danke, die Aussage zum Speicherort ist korrigiert!


  7. TaubStummBlindNacktMittelalterWEB

    ,

    Mit der AI Videokamera in der Kloschüssel wäre es nicht getan.


  8. Anonym

    ,

    Interessant ist auch hier, ob wir die notwendige Diskussion führen, wie wir bzgl. bestimmter Umstände leben wollen, oder ob wir einfach nur maximale Dummheit umsetzen.

    Beispiel 1: Irgendwas mit Internet.
    Beispiel 2: Überwachung von Regelungen und Gesetzen, deren Sinn z.B. nur bei besonders hohem Verkehrsaufkommen besteht, und eigentlich auch nur in dem Moment, leider aber pauschal angewandt wird.

    Zu Beispiel 2: Z.B. Hauptverkehrsweg sanieren, Rest der Stadt pauschal auf Tempo 30 runter. Ach ja, das sind dann auch noch alles Bahnübergänge und Ampeln, bis auf die eine Stelle, die nur einen Bahnübergang hat, aber die machen wir auch noch halbseitig dicht. Das ist auch besonders schwierig, gesetzgeberisch sinnvoll zu gestalten, im Sinne komplexerer Situationsabhängiger Schilder wie „30 bei Baustellenaktivität“, und das Ergebnis ist nicht maximal, aber schon sehr dumm, zumindest auf dem Papier. In der Realität halten sich gefühlte 90% nicht dran, wenn nichts los ist. Sehr viele biegen da ein, viele fahren eher weiter 50. Jetzt denk’ einer an automatische Ordnungswidrigkeitserkennung per Kameras. Folgen abseits von Zeitverschwendung? Kriminalität und explodierende Autofahrer, mehr oder weniger?

    Desweiteren: Also plötzlich „digital“. Leider gerne auch catch-all. Das Analoge Leben wird über diese Sorte von „Annäherung ans Digitale“ zerstört.


  9. AirShadow

    ,

    Stellungnahme von der BSAG:

    Das Tool mit Namen AI Watch basiert auf einem gemeinsamen Projekt der Bremer Straßenbahn AG mit einer Bremer Softwarefirma. Es ist keine standardisierte Software und wurde nach unseren Anforderungen programmiert. Derzeit ist die Hardware (ein eigenständiger Computer ohne Internetanschluss) in 20 Straßenbahnen verbaut. Ziel des Projektes ist die Ausstattung von insgesamt 43 Straßenbahnen einer bestimmten Baureihe. Eine „Ausweitung“ darüber hinaus wird nach der Auswertung der Ergebnisse nach dem Umbau der ersten Serie geprüft.

    Das System dient dazu, die Sicherheit im Fahrzeug erhöhen soll, für Fahrgäste ebenso wie für unsere Mitarbeitenden, z.B. in der Ticketkontrolle. Dies im Zusammenspiel mit der Möglichkeit, potenziell gewalttätiges Verhalten frühzeitig zu erkennen – also bevor es zu einem schweren Zwischenfall kommt – hat für die BSAG aber eine hohe Bedeutung. Grundsätzlich ist eine abschließende Bewertung erst nach Abschluss der Einführung und einer ausreichend langen Einsatzzeit möglich. Erst dann gibt es belastbare Erfahrungen.

    Die von Ihnen benannten Bedenken wurden bei uns vor der Einführung des Systems betrachtet und diskutiert. Hierbei war sowohl unser Betriebsrat wie auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz eingebunden. Es wurde ein Verfahrensverzeichnis und eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt und abgestimmt.

    Für AI Watch werden keine Bilder von Fahrgästen aufgezeichnet – weder verpixelt noch unverpixelt. AI Watch arbeitet innerhalb des Fahrzeugs, erhält das verpixelte Bild der Kamera, analysiert es und verwirft es im Anschluss. Sollte es einen Vorfall geben, informiert das System lediglich per Signal den Fahrenden und die Leitstelle. Es findet keine Speicherung der Daten im Fahrzeug oder außerhalb statt. AI Watch arbeitet unabhängig von der seit Jahren etablierten Videoaufzeichnung in unseren Fahrzeugen.


  10. Freidenker

    ,

    Zum Beitrag von Valerie Linden vom 8.9.26:

    „Ich hoffe, ich konnte damit nachvollziehbar machen, warum mich diese Schreibweise beim Lesen so stark ablenkt.“

    Ja, das ist sehr gut erklärt und macht das Problem verständlich. Vielen Dank nochmal dafür. :)

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