Digital Fairness ActEU-Kommission erwägt Ausschalt-Knopf für süchtig machende Designs

Die Debatte um ein Social-Media-Verbot beschäftigt die EU-Kommission auch beim Entwurf des Digital Fairness Acts. Es geht um mehr Schutz für alle statt darum, Minderjährige auszuschließen. Das erklärt eine der Architekt*innen des Gesetzes bei einer Podiumsdiskussion.

Ein roter Notfall-Schalter.
Ein Schalter gegen süchtig machende Designs? (Symbolbild) – Vereinfachte Pixabay Lizenz Pixabay; Bearbeitung: netzpolitik.org

Während viele wichtige Politiker*innen auf ein Social-Media-Verbot für Minderjährige drängen, arbeitet die EU-Kommission gerade an einem Gesetz mit einem anderen Ansatz. Der Digital Fairness Act soll Lücken im Verbraucherschutz schließen und ein höheres Schutzlevel für alle bringen.

Bei ihrer Arbeit am Entwurf nehmen die Beamt*innen gleich mehrere der Gefahren ins Visier, die auch Minderjährige betreffen, etwa süchtig machende Funktionen. Sollten sich solche Gefahren durch Regulierung bannen lassen, könnte das Befürworter*innen eines Social-Media-Verbots den Wind aus den Segeln nehmen.

Von der Arbeit am Gesetzentwurf berichtete jüngst Maria-Myrto Kanellopoulou bei einer Podiumsdiskussion in Brüssel. Sie leitet das Referat für Verbraucherrecht in der Generaldirektion Justiz und Verbraucher. Für die gesamte Kommission kann sie deshalb nicht sprechen; ihre Ausführungen liefern vielmehr einen Blick in die Arbeit hinter den Kulissen.

Kanellopoulou zufolge erwäge man, Nutzer*innen die Möglichkeit zu geben, süchtig machende Funktionen an- und auszuschalten. Als Beispiel für solche Funktionen nannte sie etwa unendliches Scrolling, automatisch startende Videos oder Belohnungen, wenn Menschen besonders aktiv sind. Es geht also um jene psychologischen Tricks, die dazu führen, dass viele Menschen täglich stundenlang auf TikTok oder Instagram unterwegs sind.

Auch Videospiele im Visier

Weiter ging Kanellopoulou auf manipulative Designs ein, sogenannte Dark Patterns. Hier geht es um Funktionen, die Menschen etwa dazu bringen können, mehr Geld auszugeben als sie eigentlich wollten. Zu Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen unfair sind, werde man „sehr wahrscheinlich ausdrückliche Verbote“ einführen.

Bereits das Gesetz über digitale Dienste (DSA) enthält Vorschriften zum Schutz vor süchtig machenden und manipulativen Designs. Einige Online-Angebote fallen aber nicht unter den DSA, weil sie nicht als digitale Dienste gelten. Hier soll der Digital Fairness Act nachbessern. Es gehe um ein Mindestlevel an Schutz für alle Verbraucher*innen, so Kanellopoulou.

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Als Beispiel nennt sie Videospiele mit glücksspielähnlichen Mechanismen. Das bekannteste Beispiel sind Lootboxen, also kostenpflichtige Überraschungskisten, die ähnlichen Nervenkitzel und Suchtgefahr bergen können wie klassisches Glücksspiel. Zu Lootboxen gibt es in der EU bisher nur nationale Regeln.

Beim Gesetz über digitale Dienste ist die Durchsetzung auf die Kommission und die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt; lediglich sehr große Plattformen und Suchmaschinen hat die EU-Kommission zentral im Blick. Beim Digital Fairness Act diskutieren die Architekt*innen des Gesetzes laut Kanellopoulou Möglichkeiten für eine „zentralisiertere“ Durchsetzung.

Minderjährige können Vorkehrungen umgehen

Die international heiß gelaufene Debatte um ein mögliches Social-Media-Verbot für Minderjährige ist auch an Kanellopoulou nicht vorbeigegangen. Zwar sei der Digital Fairness Act kein ausschließliches Kinder- und Jugendschutzgesetz, stellt die Referatsleiterin klar. Dennoch erwäge man strengere Regeln für Minderjährige. „Wir prüfen daher, ob bestimmte Funktionen verboten werden sollten, wenn der betreffende Verbraucher minderjährig ist“, sagte sie auf Englisch.

Von einem Zugangsverbot zu bestimmen Social-Media-Plattformen sprach die Referatsleiterin allerdings nicht. Stattdessen betonte sie: „Wir wissen, dass das Risiko einer Umgehung für Minderjährige sehr hoch ist.“ Man könne alle möglichen Vorkehrungen für Minderjährige entwickeln – dennoch würden sich Kinder im Netz an Orten wiederfinden, die nicht für sie gemacht seien.

Die Erläuterungen der Referatsleiterin deuten auf einen breiten Fokus des Digital Fairness Acts hin. Es geht also nicht nur darum, wie angreifbar Minderjährige sind. Im Netz seien alle Verbraucher*innen vulnerabler als offline, wie Kanellopoulou erklärt. Im Lichte technologischer Entwicklungen prüfe man deshalb, ob es ein neues Verständnis dafür brauche, welche Verbraucher*innen als „vulnerabel“ gelten. „Wir möchten sicherstellen, dass Mindestanforderungen bereits ein hohes Maß an Verbraucherschutz garantieren.“

Die Pressestelle der EU-Kommission liefert auf Anfrage keine näheren Informationen zu den von Kanellopoulou beschriebenen Aspekten des geplanten Digital Fairness Acts. „Bei der Ausarbeitung der Initiative wird die Kommission besonderes Augenmerk auf den Schutz Minderjähriger im Internet legen“, teilt eine Sprecherin mit. Bis „Ende des Jahres“ will die Kommission den Entwurf vorlegen.

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