Liebe Leser*innen,
seit ich mir vergangenes Jahr die KI-gestützte Videoüberwachung in Mannheim angeschaut habe, lässt sie mich nicht mehr los. Zu wichtig ist das, was dort geschieht, für die ganze Republik. Denn immer mehr Bundesländer nehmen sich das Mannheimer Modell zum Vorbild.
Deshalb hat mich interessiert, ob denn überall, wo in Mannheim Videoüberwachung stattfindet, auch überdurchschnittlich viel Kriminalität registriert wird – wie es das Polizeigesetz von Baden-Württemberg vorschreibt. Als Antwort bekam ich Zahlen zur Kriminalitätsbelastung der Breiten Straße. Ich wollte es genauer wissen und habe gefragt, wie hoch die Kriminalität in den einzelnen Tatortbereichen ist, in denen Videokameras hängen. Doch anstatt mir die Zahlen zu den betroffenen Bereichen zu schicken, zählte die Polizei vier davon zusammen. Dieses kumulierte, „Innenstadt Nord, West, Süd, Ost“ genannte Areal verortete die Polizei im Stadtgebiet mit einer Illustration, die stark an den ikonischen Einstieg der Asterix-Bände erinnert.

Doch diese Illustration ist nur eine Nebelkerze. Sie verwischt, dass in einem der Tatortbereiche in „Innenstadt komplett“ seit vielen Jahren keinerlei relevante Kriminalität mehr registriert wurde. Wir wissen das, weil uns die Polizei letztlich doch noch Zahlen zu den einzelnen Tatortbereichen zukommen ließ, als wir uns in einer entsprechenden Anfrage auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen haben. Und diese Zahlen belegen, dass das Nord-Ende der Breiten Straße völlig straßen- und betäubungsmittelkriminalitätsfrei ist, womit die Videoüberwachung dort wohl keine Rechtsgrundlage hat.
Erfolg hat die KI-gestützte Videoüberwachung in Mannheim übrigens auch nach über sieben Jahren nicht. Die Polizei konnte auf Anfrage keinen einzigen Fall nennen, in dem die Technologie die Verhinderung oder Verfolgung einer Straftat unterstützt hätte.
Viel Spaß beim Lesen!
Martin

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