5 Ergänzungen

  1. Es gibt keine Begründung da sie sich damit juristisch angreifbar machen. Denn dann könnte man Maßstäbe an die Begründung halten und die Fragen beantworten.

    Lieber im Dunkeln tappen lassen. Einfach nur traurig.

  2. Sollte eine Partei wie die AfD irgendwann die Mehrheit im Parlament haben, bekommen sie mit der Vorratsdatenspeicherung direkt ein Repressionswerkzeuge zur Verfolgung politischer Gegner an die Hand. Letztendlich wird die Union die Daten aber auch viel niedrigschwelliger einsetzen. Wieso sonst schweigen sie dazu? Weil sie den Aufschrei fürchten? Daten wecken Begehrlichkeiten. Polizeigewerkschaften werden umgehend fordern, dauerhaft Zugriff auf diese Daten zu erhalten. Natürlich nur für schwere Straftaten. Kaum etabliert wird man diese dann auch für alles andere nutzen. In Verbindung mit KI wird dann jeder noch so kleine Verstoß umgehend geahndet. Man muss nur schauen, wofür Behörden derzeit KI einsetzt: Mülltonnen durchleuchten, Handyblitzer, Gesichtserkennung, KI-gestützte Videoüberwachung für abnormes Verhalten, Predective Policing oder das EU Monster INDECT. KI kommt fast ausschließlich in Projekten zum Einsatz, die sich gegen die Bürger richtet. Ich ziehe mich auch zunehmend aus politischen Diskursen im Netz zurück oder vermeide es politische Inhalte zu teilen. Geht das nur mir so?

  3. Vielleicht liegen die Gründe einer so langen Speicherfrist ja darin, der Bevölkerung das Gefühl zu vermitteln, möglichst umfangreich und streng überwacht zu werden. Damit kann Angst und Abschreckung erzeugt werden, was das Verwalten und Beherrschen der Menschen im digitalen Käfig erleichtert. Andererseits werden die Menschen damit auch allgemein weiter von ihren überkommenen Grundrechten auf Privatsphäre und Datenschutz entwöhnt, die einfach nicht mehr in das digitale Zeitalter und zur digitalen Wirtschaft passen, wo möglichst alle und auch die intimsten Daten verwertet werden sollen und das Wissen, ohnehin ständig und ausweglos überwacht zu werden, dies befördert. Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne kontrolliert werden.

  4. Wenn es um die behauptete „Bekämpfung von Schwerstkriminalität“ ginge, könnte man ja die über lange Zeit rechtsstaatlich bewährte Praxis verwenden, im Verdachtsfall (!) bei bestimmten Personen mit Richtervorbehalt diese Daten zu erheben. Dann wäre im Antrag erst einmal darzulegen, warum das in diesem Fall notwendig ist und auch der zeitliche Rahmen wäre damit zu erklären. In diesem Szenario würde ich die Datenspeicherung durchaus befürworten und auch „Beifang“ wie etwa Kommunikation des Verdächtigen mit Dritten u.U. für verhältnismäßig halten.

    Was vor allem die Union, und insbesondere die Clique um Frau von der Leyen, immer wieder versucht ist aber das umgekehrte Prinzip. Mit derselben Logik könnte man jedem Bürger eine mitloggende Fußfessel anlegen und die Mehrheit der Verbrechen könnte aufgeklärt werden. Aber ich würde diesen Preis nicht zahlen wollen.

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