In Hamburg wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch eine Aktualisierung des Polizeigesetzes verabschiedet. Der bislang vorliegende Entwurf beschäftigt sich vor allem mit DNA-Proben und der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Vor einer Woche veröffentlichten die Hamburger Regierungsparteien SPD und Grüne allerdings kurzfristig einen Änderungsantrag dazu, der ein neues Themenfeld in die Überarbeitung des Polizeigesetzes einbringt. Demnach soll die Hamburger Polizei fortan mit ihr vorliegenden Daten KI-Systeme trainieren dürfen.
In bestimmten Fällen soll das KI-Training unter Verwendung des Klarnamens der Person erfolgen können, von der die Daten stammen. Außerdem soll die Polizei Daten zum KI-Training auch an Dritte weiterleiten dürfen. Beides ist möglich, sobald die inhäusige Datenverarbeitung beziehungsweise die Anonymisierung oder Pseudonymisierung für die Polizei einen „unverhältnismäßigen Aufwand“ bedeuten.
Hintergrund des Änderungsantrages ist wohl Hamburgs Plan, die Videoüberwachung auszubauen und zu automatisieren. Im Juli 2023 ging in Hamburg KI-gestützte Verhaltenserkennung in den Testbetrieb. Die Bilder von vier Kameras auf dem Hansaplatz wurden von einem Programm daraufhin geprüft, ob sie atypisches Verhalten wie Schubsen, Schlagen oder das Zusammenkommen Schaulustiger zeigen. Das überwachungskritische Bündnis Hansaplatz rief zu Protesten auf.
Testlauf führte zu einem einzigen Strafverfahren
In China werden Systeme zur automatischen Verhaltensanalyse auch dazu genutzt, um nicht genehmigte Versammlungen zu identifizieren. Ein solcher Einsatz wäre ebenfalls mit dem Hamburger System technisch möglich.
Der Testlauf der Verhaltenserkennung wird von offiziellen Stellen als erfolgreich eingeordnet. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass wir dank der Software sehr frühzeitig auf Gefahrensituationen aufmerksam werden und unmittelbar intervenieren können“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) der dpa. Tatsächlich hatten die Videoanalysen nur ein einziges Strafverfahren zur Folge.
Nun soll die Polizei die eingesetzte KI weiter trainieren dürfen. Die Hamburgische Behörde für Inneres und Sport, die die Videoüberwachung verantwortet, hat auf netzpolitik.org-Anfrage nicht geantwortet.
Unbestimmte Rechtsbegriffe
Die Hamburgische Datenschutzbehörde erachtet es verfassungsrechtlich nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass sogenannte intelligente Videoüberwachung auch Realdaten von unbeteiligten Passant:innen auf öffentlich zugänglichen Plätzen verwendet. Allerdings habe das Gesetz eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage dafür bislang nicht hergegeben. „Das Ausloten von Möglichkeiten und Grenzen der Technik darf letztlich nicht der Exekutive überlassen werden“, schreibt die Datenschutzbehörde auf Anfrage von netzpolitik.org.
Die Behörde begrüßt daher die neue Rechtsgrundlage. Die konkrete Ausgestaltung der Norm lasse aber viel Raum für Verbesserungen. „Kritisch zu beurteilen ist vor allem, dass die Norm unbestimmte Rechtsbegriffe wie einen ‚unverhältnismäßigen Aufwand‘ verwendet, dessen Auslegung dann über die Frage der Weitergabe an Dritte oder den Verzicht auf Anonymisierung entscheidet“, schreibt die Datenschutzbehörde weiter. Außerdem müsse eine technologische Abhängigkeit der Polizei etwa von privaten Anbietern vermieden werden.
In einem zweijährigen Anschlussprojekt sollen die Polizei und das Fraunhofer-Institut die automatische Verhaltenserkennung weiterentwickeln – gegebenenfalls auch mit mehr Kameras und an weiteren Orten.
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