Gigabit-Richtlinie 2.0Knappes Viertel aller Kommunen erhält gefördertes Breitband

Das Digitalministerium hat untersucht, wie gut der staatlich geförderte Breitbandausbau läuft. Rund ein Drittel aller Kommunen wollte finanzielle Unterstützung, erhalten hat sie knapp ein Viertel. Erneut versiegende Fördertöpfe hat eine Priorisierung verhindert.

Bis zum Jahr 2030 sollen noch viele moderne Internetanschlüsse sprießen, dabei hilft auch staatliche Förderung. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Inzwischen scheint sich herumgesprochen zu haben, dass zeitgemäße Internetanschlüsse zur Grundversorgung gehören. Geradezu überrannt wurde im letzten Jahr das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), weil so viele Gemeinden um Unterstützung beim Breitbandausbau angesucht haben.

Rund ein Drittel aller Kommunen in Deutschland (3.553) hat einen Förderantrag gestellt, bei einem beantragten Fördervolumen von 6,8 Milliarden Euro. Das geht aus der Evaluation der Gigabit-Richtlinie 2.0 hervor, die heute dem Bundestag präsentiert wurde. Noch ist sie nicht auf der Website des BMDV verfügbar, wir veröffentlichen sie deshalb an dieser Stelle.

Schon im Jahr 2022 war das Interesse am Förderprogramm des Bundes so hoch, dass das BMDV über Nacht den Stecker gezogen und das Programm vorübergehend auf Eis gelegt hatte. Die danach neu aufgelegte Richtlinie sollte eine Wiederholung verhindern: Maßnahmen wie ein Punktesystem und Landesobergrenzen sollen dafür sorgen, dass die Mittel vor allem in den Regionen ankommen, die sie am dringendsten benötigen.

Aus Sicht des BMDV ist dies gelungen: „Das neu konzipierte Förderprogramm erreicht die verfolgten Ziele“, heißt es in dem Bericht des Ministeriums. Tatsächlich ausgeschüttet wurden vom Bund demnach 3,6 Milliarden Euro, rund 600 Millionen Euro mehr als ursprünglich im Budget vorgesehen – zu Lasten der für Änderungsbewilligungen vorgesehenen Mittel wurden nicht nur Projekte bewilligt, die gerade die jeweilige Landesobergrenze überschritten hatten, sondern auch die jeweils punktgleichen Anträge.

Förderung auf Überholspur

Insgesamt haben die Ausbauvorhaben ein Gesamtprojektvolumen von 6,6 Milliarden Euro erreicht, zusammengesetzt aus Bundes-, Landes- und privaten Mitteln. Konkret wurden damit 436 Projekte bewilligt und knapp 640.000 Anschlüsse gefördert. Fast ein Viertel aller Kommunen, 23 Prozent, konnte sich im Vorjahr über einen bewilligten Antrag freuen. Rund 40 Prozent der Fördermittel, rund 1,4 Milliarden Euro, wurden hierbei an sogenannte Fast-Lane-Projekte ausgeschüttet. Das sind Ausbauprojekte in Kommunen mit besonders großem Nachholbedarf.

Zufrieden zeigte sich auch Daniela Kluckert, parlamentarische Staatssekretärin beim BMDV, bei einer heutigen Anhörung im Digitalauschuss des Bundestages. Das neue System habe sich „als sehr wirksam erwiesen“ und werde „in seinen Grundzügen beibehalten“, sagte die FDP-Politikerin. So habe etwa die Priorisierung der Anträge das bisherige Windhundverfahren abgelöst. Die Landesobergrenzen hätten zu einer gerechteren Verteilung der Mittel geführt. „Es ist nicht mehr so, dass der, der am lautesten schreit, das Geld bekommt“, sagte Kluckert.

Anstehende Überarbeitung

Derzeit arbeite das BMDV an „Optimierungen“, so Kluckert. Eine überarbeitete Förderrichtlinie soll zeitgleich mit der nächsten Förderrunde im April startklar sein. So soll etwa ein neuer Punktekompass den Ländern künftig Orientierung bieten, ob es sich für sie überhaupt auszahlt, einen Antrag zu stellen. Damit erreichen will das BMDV eine Reduzierung der Anträge und vor allem der Markterkundungsverfahren.

Mit dem Verfahren müssen die Kommunen ausloten, ob es in den nächsten Jahren eine Aussicht auf eine privatwirtschaftliche Erschließung des Gebietes gibt. Geld vom Bund fließt nur dann, wenn sich kein ausbauwilliger privater Betreiber findet. Der Evaluierung zufolge wurden im Vorjahr 902 solcher Verfahren in 4.297 Gemeinden durchgeführt, also in rund 40 Prozent aller Gemeinden. Für viele Betreiber ist das ein sehr hoher Aufwand, sie können auch bei weitem nicht an allen Markterkundungsverfahren teilnehmen, weil ihnen die Ressourcen dazu fehlen.

Für Frust sorgen sie auch bei Kommunen, die den Prozess zwar durchlaufen, aber dennoch keine Förderung erhalten haben – beispielsweise, weil bereits die Landesobergrenze überschritten wurde, die die Förderung pro Bundesland deckelt. Auch sogenannte Branchendialoge sollen schon im Vorfeld mehr Klarheit darüber schaffen, ob ein privater Ausbau realistisch ist. Bislang freiwillig durchgeführte Dialoge hätten im Vorjahr dazu geführt, dass in nahezu 20 Prozent der beteiligten Gemeinden kein solches Verfahren gestartet wurde, so die BMDV-Auswertung.

Eigene Förderung für abgelegene Lagen

In die neue Förderrichtlinie soll zudem ein Lückenschlussprogramm ab Sommer eingehen. Hierbei geht es um schwer zu realisierende Anschlüsse, wohl in abgelegenen Lagen. Details dazu würden derzeit noch erarbeitet, betreffen soll es aber nur kleine Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500.000 Euro. Diese sollen sich dem Ranking des Punktesystems nicht unterwerfen müssen, auch die Landesobergrenzen sollen nicht für sie gelten. Stattdessen sollen sie direkt bewilligt werden, hieß es in der Ausschussitzung seitens des BMDV.

Auf Kurs sieht Kluckert jedenfalls den Ausbau insgesamt: Das Ziel bleibe bestehen, bis zum Jahr 2030 eine flächendeckende Gigabit-Versorgung herzustellen. Bis dahin soll in der gleichen Größenordnung weiter staatlich gefördert werden, also mit rund 3 Milliarden Euro pro Jahr. Kein Kurswechsel lasse sich auch in der Branche vernehmen, die laut Eigenaussage 50 Milliarden Euro bis zum Ende des Jahrzehnts in den Ausbau investieren will. „Die Aussage der Branche steht noch“, sagte Kluckert.

1 Ergänzungen

  1. Es ist eine gute Sache, dass die Priorisierung jetzt greift und das „Windhundrennen“ damit beendet ist.

    „Wer zu erst kommt, mahlt zu erst“ hat gerade kleinere ländliche Kommunen benachteiligt, die im Wettbewerb fachlich weniger gut aufgestellt sind, unter Zeitdruck schnell zu beantragen.

    Damit Fördermittel dort ankommen, wo sie am nötigsten gebraucht werden, braucht es Priorisierung, die transparent und gerecht sein soll.

    Priorisierung kann auch ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit sein, und sollte daher immer zum Einsatz kommen, wenn knappe Mittel verteilt werden.

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