Digitale-Märkte-Gesetz der EUBei der Interoperabilität wäre mehr möglich gewesen

Die Europäische Union hat sich auf das Digitale-Märkte-Gesetz geeinigt. Messenger-Dienste sollen interoperabel werden. Das kann zu mehr Wahlfreiheit und Wettbewerb führen. Aber es wäre mehr möglich gewesen. Ein Kommentar.

Display mit Icons von Messengern
Wer kommunizieren will, musste sich wegen fehlender Interoperabilität einen ganzen Zoo an Messengern halten. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Friedrich Stark

Die Europäische Union hat sich in der vergangenen Nacht im Rahmen von Trilog-Verhandlungen auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf für das sogenannte Digitale-Märkte-Gesetz geeinigt. Nach rund 18 Monaten haben Kommission, Rat und Parlament damit eine gemeinsame Linie gefunden, die noch von Rat und Parlament final beschlossen werden muss. Doch das ist nur noch Formsache.

Bis zuletzt umstritten war die Frage von möglicher Interoperablität. Gerade Whatsapp hat im vergangenen Jahrzehnt ein Monopol aufbauen und halten können, weil man eben die App brauchte, um mit anderen Menschen kommunizieren zu können. Signal- oder Threema-Nutzer:innen hatten zwar die Vorteile einer datenschutzfreundlichen Alternative, aber wenn die eigene Familie oder andere Kommunikationspartner:innen eben zu faul für einen Wechsel waren, musste man häufig dennoch parallel Whatsapp installieren.

Status Quo ist das Whatsapp-Monopol

Das führte zu monopolartigen Zuständen, in denen laut ARD-ZDF-Onlinestudie rund 95 Prozent der unter 30-jährigen Whatsapp nutzen und häufig aus sozialen und gruppendynamischen Gründen eben keine Wahlfreiheit haben, bessere Alternativen zu nutzen. Mit allen Nebenwirkungen, dass z.B. bei Facebook weiterhin gespeichert wird, wo wir wann waren, als wir Nachrichten über Whatsapp erhalten oder verschickt haben.

Ein Jahr nach Einführung des Digitale-Märkte-Gesetzes sollen Messenger jetzt interoperabel werden. Allerdings erstmal nur für die Eins-zu-Eins-Kommunikation. Und diese muss wenigstens eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen. Das ist besser als von Pessimisten erwartet.

Keine Interoperabilität bei Sozialen Netzwerken

Weitere drei Jahre sollen marktdominante Anbieter wie Whatsapp Zeit haben, um Gruppenchats interoperabel zu bekommen. Das freut sicher viele Menschen, die sich bisher Familien-Gruppenchats mit dem Hinweis entziehen konnten, dass man leider nur Signal nutze. Aber aus technischer Sicht ist diese lange Übergangszeit lächerlich und zieht nur den Status Quo unnötig in die Länge.

Keine Interoperabilität soll es hingegen bei Sozialen Netzwerken geben. Das hätte man auch machen können und zumindest bei einigen Diensten wie Instagram hat man jetzt den Salat, dass diese zwar für messengerartige Kommunikation über Direktnachrichten genutzt werden, aber eben nur in der App. Und damit wird dort alles so weitergehen wie bisher. Ein wenig mehr Mut und Entschlossenheit wäre hier angebracht gewesen.

Das Digitale-Dienste-Gesetz besser machen

Den braucht es jetzt auch, um im parallelen Gesetzesprozess, dem Digitale-Dienste-Gesetz, die Entscheidungen zu treffen, die im DMA vermieden wurden. Einer der Hauptgründe für viele negative Auswirkungen von sozialen Medien – wie Hass, Hetze und Desinformation – ist das zu Grunde liegende überwachungskapitalistische Geschäftsmodell vieler Plattformen. Das System der personalisierten Werbung bindet unsere Aufmerksamkeit mit dem Ziel, möglichst viele Datenpunkte zu sammeln, um uns (oft vermeintlich) personalisierte Werbung auszuliefern. Algorithmen favorisieren polarisierende Inhalte, die möglichst viel Interaktion versprechen, weil Interaktion das Werbemodell beflügelt.

In der Diskussion um das Digitale-Dienste-Gesetz hat das EU-Parlament das Verbot der Nutzung von besonders sensiblen persönlichen Daten zum Zwecke des Werbetrackings beschlossen. Diese Position fließt jetzt in die Verhandlungen mit Rat und Kommission ein. In der gestrigen Sitzung soll es Signale gegeben haben, dass Rat und Kommission sich dem anschließen werden. Das ist besser als nichts, bei sensiblen persönlichen Daten handelt es sich um religiöse Überzeugungen, politische Meinungen, Gesundheitsdaten und Rückschlüsse auf sexuelle Neigungen.

Aber da wäre auch mehr möglich und zwar ein komplettes Verbot von personalisierter Werbung. Mehr Mut dazu wäre jetzt angebracht. Ein Verbot personalisierter Werbung ist möglich, um eine lebenswertere digitale Welt zu schaffen.

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4 Ergänzungen

  1. Interoperabilität zwingt dann meine Daten in Dienste, in denen ich sie nicht haben will, und mir Kontaktanfragen (spam) auf, die ich nicht haben will.

    Offenlegung des API für Multiprotokoll Clients wär’s gewesen. Aber da wäre keine einheitliche Abhörschnittstelle bei herausgekommen.

    Phyrussieg.

    1. Genau das war auch mein Gedanke. Dann können Metadaten meiner Kommunikation von datenschutzfeindlicheren Unternehmen verarbeitet werden. Obwohl ich denen ich nicht traue und mit denen auch nichts zu tun haben will. Leider lassen sich die Metadaten auch nicht vermeiden, da sich beide Kommunikationspartner ja gegenseitig kennen müssen.

      Zudem welches Protokoll und welcher Verschlüsselungsalgorithmus wird dann verwendet? Im Zweifel vermutlich der des größten Anbieters. Wenn dieser dann die eigene API offenlegt, kann er ja argumentieren er habe die Anforderungen erfüllt und die anderen Anbieter müssen dieses Protokoll nur noch umsetzen. Dadurch würde möglicherweise das Sicherheitsniveau der anderen Anbieter reduziert.

      Ich muss allerdings auch sagen, dass ich das Problem mit fehlender Interoperabilität bei Messengern sowieso nur schwer nachvollziehen kann. Die Leute installiern sich so viele unnötige Apps auf ihren Geräten, aber ein zusätzlicher datenschutzfreundlicherer Messenger ist dann zu viel verlangt. Nach meiner Erfahrung installieren sich Personen, die einen erreichen wollen, dann aber doch einen weiteren Messenger. Und mit Personen, die nicht tolerieren wollen, dass ich meine Daten nicht an Facebook weiterleiten will, möchte ich auch eigentlich garnicht kommunizieren.

      Einzig die Gruppenchats sind teilweise problematisch, aber genau diese sind ja nicht vom Digitale-Märkte-Gesetz umfasst.

    2. Denke ich mir auch schon die ganze Zeit. Das führt doch nur dazu, dass Facebook jetzt auch Daten von Threema (etc.) Usern abgreifen kann. Wo ist mein Denkfehler?

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