Der Generalstaatsanwalt von Washington, D.C., Karl A. Racine, klagt Mark Zuckerberg an, den Vorstandsvorsitzenden des Konzerns Meta, besser bekannt unter dem Namen Facebook. Der Generalstaatsanwalt wirft ihm vor, selbst an Entscheidungen beteiligt gewesen zu sein, die es einer Beratungsfirma ermöglicht hatte, an Millionen von User-Daten von Facebook zu gelangen.
Bereits seit dem Jahr 2018 wissen die US-Behörden von dem Daten-Skandal um Cambridge Analytica. Damals klagte ebenfalls Racine bereits gegen Facebook, nun aber geht es gegen die Person Zuckerberg. Um was geht es in dem aktuellen Prozess und wieso wird Zuckerberg erst jetzt angeklagt? Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengetragen.
Worum ging es im Cambridge-Analytica-Skandal?
Konkret ging es um die Daten von Facebook-User:innen, die über eine App durch einen Drittanbieter abgegriffen wurden. Mit der App „thisisyourdigitallife“ konnten Nutzer:innen einen Persönlichkeitstest machen. Diese App sammelte die Daten der circa 270.000 Nutzer:innen der Anwendung. Aber nicht nur die Daten der Nutzer:innen selbst wurden durch die App abgegriffen, auch die Daten der Facebook-Kontakte der Nutzer:innen der Anwendung sammelte die App.
Was wir über den Skandal um Facebook und Cambridge Analytica wissen [UPDATE]
Hinter der App stand Aleksandr Kogan und sein Unternehmen Global Science Research. Der Wissenschaftler entwickelte die App mit dem Persönlichkeitstest, die insgesamt zwei Jahre auf Facebook verfügbar war. Insgesamt gelang Kogan so an die Daten von rund 87 Millionen Facebook-User:innen und verkaufte diese Daten an die Trump-nahe britische Firma Cambridge Analytica. Über 800.000 US-Dollar zahlte Cambridge Analytica für diese Datensätze an Kogan, heißt es in der Klageschrift.
Worum geht’s in dem Prozess?
Der Generalstaatsanwalt wirft Cambridge Analytica vor, die Facebook-Daten genutzt zu haben, „um das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in den USA zu beeinflussen und zu manipulieren“, und er sieht eine Ermunterung dieser Praktiken durch Zuckerberg und Facebook. Er hält den Konzernchef für den Entscheider über die wichtigen Prozesse bei Facebook. Mit der Kontrolle von fast sechzig Prozent der stimmberechtigten Aktien behielte Zuckerberg „ein beispielloses Maß an Kontrolle über den Betrieb von Facebook“. Weiter führt er aus, Zuckerberg sei eine „Gallionsfigur“ bei Facebook, „er ist persönlich an fast jeder wichtigen Entscheidung des Unternehmens beteiligt, und sein Einfluss ist kein Geheimnis“.
Außerdem soll der Vorstandsvorsitzende von dem möglichen Schaden durch die Weitergabe der Daten gewusst haben, dies gehe aus einer E-Mail von Zuckerberg hervor. In der E-Mail schriebt der Facebook-Gründer, er sei generell skeptisch, „dass das strategische Risiko von Datenlecks so groß ist, wie Sie denken“. Weiter führt er aus, es bestehe „ein klares Risiko auf der Seite der Werbetreibenden“.
Wie die Washington Post berichtete, geht es Racine um die Verantwortung Zuckerbergs an dem Datenleck. „Diese Klage ist nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig und sendet die Botschaft, dass Unternehmensführer, einschließlich CEOs, für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden“, führt der Generalstaatsanwalt in einer Pressemitteilung aus.
Um welche Daten geht es?
In der Anklageschrift heißt es, die App hätte die persönlichen Daten der Facebook-Nutzer:innen gesammelt, darunter die Angaben des vollständigen Namens, des Geschlechts, Geburtstags, die getätigten Likes sowie die Facebook-Freund:innen der User. Auch die Daten der Facebook-Freunde wurden durch die Anwendung gesammelt, darunter auch die Informationen über deren Name, Alter, Geschlecht, der aktuellen Stadt und getätigte Likes. Diese Freunde, die selbst die App nicht benutzt hatten, wussten nicht von der Weitergabe ihrer Daten.
Die Daten wurden unter anderem im US-Wahlkampf im Jahr 2016 zur Wahlwerbung genutzt. So heißt es in der Anklageschrift, dass der spätere Gewinner der US-Präsidentsschaftswahl Donald Trump Millionen US-Dollar an die Firma Cambridge Analytica für „digitale Werbedienstleistungen während der Wahl 2016“ gezahlt hätte.
Warum hat es bis zur Anklage so lange gedauert?
Schon im Jahr 2018 wurde Facebook in diesem Fall von Generalstaatsanwalt Racine angeklagt. Dieses Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen. Wie die Washington Post berichtete, hatte Racine bereits im vergangenen Jahr versucht, Zuckerberg zu dem laufenden Verfahren als Angeklagten hinzuzufügen. Dies wurde jedoch von den Richtern abgelehnt. Mit den aktuellen Erkenntnissen will der Generalstaatsanwalt jetzt Zuckerberg selbst haftbar machen.
Was droht Zuckerberg?
Wie genau eine Strafe für Zuckerberg ausfallen könnte, ist noch nicht klar. Dem Facebook-Gründer droht zumindest eine Geldstrafe. Sollte ihn das Gericht schuldig sprechen, muss er womöglich den Millionen Betroffenen einen Schadensersatz zahlen. Außerdem droht ihm eine „Zivilstrafe“, dessen Höhe im Gerichtsverfahren verhandelt wird.
Wow! Was für ein großartiges „Symbolbild“!
> Kogan … verkaufte diese Daten an die Trump-nahe britische Firma Cambridge Analytica. <
Welchen "Anteil" an diesem Vorgang hat Zuckerberg? Gemeinsam geplant, gewußt, gehandelt? Absichtlich weggesehen oder aktiv bei Vertuschung geholfen, vorsätzlich, fahrlässig? Oder nur dumm-gierig?
Was ist nur aus dem Silicon Valley geworden? Paul Krugman's opinion in der NYT zum Mikroklima im Valley:
"The sultans of Silicon Valley are in a political snit, with some billionaires suddenly turning against Democrats. It’s not just Elon Musk. Other prominent players, including Jeff Bezos, have lashed out at the Biden administration, and we now know that Oracle’s Larry Ellison participated in a call with Sean Hannity and Lindsey Graham about overturning the 2020 election." Ein weiterer toxischer Akteur in diesem Feld ist Peter Thiel.
Das wird leider nichts. Zuckerberg hat leider in den Nutzungsbedingungen stehen, das sämtliche Daten öffentlich sind und nun mal ausgewertet werden und sich die Nutzer:innen vorher überlegen wollen was sie teilen.
Bei dieser App, die eben auch den Hebel der Freunde von Freunden, also quasi alle einer Generation. Ausliefern und Abfragen, handelt es sich maximal um einen Programmierfehler oder um etwas was die meisten Nutzer:innen eben zuvor akzeptierten um diese Software zu nutzen.
Jetzt kann man behaupten das es intransparent war und dieses Risiko nicht wirklich fassbar war für diese Nutzer:innen. Doch genau so verhält es sich mit jeder komplexen Internet-App/Anwendung, oder Nutzung von Computermedien. Wenn ich etwas auf einen Server kopiere auf den die ganze Welt zugreifen kann. Wie kann ich denn abschätzen welches Risiko dies beinhaltet? Genau. Gar nicht. Facebook nutzt es um meine Inhalte an Dritte zu verkaufen und je wichtiger und populärer diese sind und werden kann Facebook, also jetzt Meta. Genau bestimmen indem es die Inhalte mit Priorität einbindet und verbreitet und an überdurchschnittlich viele interessierte verteilt. Diese Schuld ist unweigerlich größer als meine Zustimmung, weil Meta nun mal mehr Informationen besitzt als ich als einzelne:r Poster:in und vor der Auslieferung meiner Inhalte zu Dritten, eben genaue Prognosen und Zukunftsdiagnosen erstellt die beinhalten wie interessant und welche Änderungen im Verhalten auftreten nachdem die Inhalte geteilt wurden.
Sorry Mark, das musste ich einfach niederschreiben.
Die App war absichtlich so programmiert. Auch nach US-Recht kann ich nicht der Datenschutzfreigabe/der Datenweitergabe „im Namen meiner Freunde“ zustimmen. Erst das Zusammenführen mit anderen Inhalten (Facebook extern, zugekauft) machte das Profiling, das danach CA-intern stattfand möglich. Darüber hinaus stimmt kein User (Stand heutiger Facebook AGBs) dem sogenannten internen Werbeprofiling zu, mit dem Microtargeting auf so detailiert segmentierter Stufe möglich ist. (siehe Buch „Mindfuck“ von Wylie) Facebook selbst hat mit der „neuen Timeline“ 2018: Algo-Änderung der Timeline NACH den CA-Vorgängen das interne Profiling verbessert (gegen den User zugunsten der Verweildauer im Netzwerk und mehr Werbeeinblendungen) -> siehe Facebook Papers Frances Haugen
“Sollte ihn das Gericht schuldig sprechen, muss er womöglich den Millionen Betroffenen einen Schadensersatz zahlen.”
Allzu hoch kann der allerdings nicht ausfallen, wenn man sich überlegt, dass der wirtschaftliche Wert jedes verscherbelten Datensatzes anscheinend nicht ganz 1 US-Cent ist.