InformationsfreiheitBundesverwaltungsgericht entscheidet, ob Ministerium Twitter-Direktnachrichten rausgeben muss

Wenn FragDenStaat in der kommenden Woche vor dem Bundesverwaltungsgericht gewinnt, könnten Ministerien in Zukunft bei Informationsfreiheitsanfragen auch WhatsApp- und Twitter-Direktnachrichten herausgeben müssen. Das würde für mehr Transparenz sorgen.

Illustration Mensch mit Handy
Bislang bleiben Nachrichten, die ein Ministerium über Twitter oder WhatsApp verschickt, intransparent für die Bürger:innen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com visuals

Am 28. Oktober verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig über eine Klage der Informationsfreiheitsorganisation FragDenStaat. Es geht darum, ob Ministerien auch Kommunikation herausgeben müssen, die auf privaten Plattformen wie Twitter, WhatsApp oder Signal stattfindet. Die Organisation erwartet ein Grundsatzurteil, das auch Auswirkungen auf andere staatliche Behörden haben wird.

FragDenStaat hatte zuvor gegen das Bundesinnenministerium vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt, weil das Ministerium keine Twitter-Direktnachrichten herausgeben wollte. Das Verwaltungsgericht hatte im August 2020 jedoch geurteilt, dass das Ministerium die Nachrichten aus den Jahren 2016 bis 2018 herausgeben müsse. Dagegen hatte das Ministerium Sprungrevision beantragt, weswegen der Fall direkt an das höchste Verwaltungsgericht ging.

Verschicken Mitarbeitende der Ministerien in Dienstsachen Nachrichten über private Plattformen, bleibt das bisher intransparent, weil diese Kommunikation nicht in den Akten geführt wird. „Es ist kein Wunder, dass sich die Bundesregierung bisher dagegen wehrt. Schließlich sind weder Kanzlerin Merkel mit ihren SMS noch Verkehrsminister Scheuer mit seinen Whatsapp-Nachrichten mit besonderer Transparenz aufgefallen“, sagt Arne Semsrott von FragDenStaat.de.

Mehr Transparenz bei positivem Urteil

Wenn die Organisation das Verfahren gewinnt, müssten Bundesbehörden künftig nicht nur Twitter-Direktnachrichten, sondern beispielsweise auch SMS oder Whatsapp-Nachrichten grundsätzlich herausgeben, wenn sie amtliche Informationen darstellen. In dem Verfahren gehe es um eine Grundsatzfrage, so Semsrott: „Muss der Staat amtliche Informationen auf Anfrage nur herausgeben, wenn sie veraktet sind – oder auch, wenn sie an anderen Orten vorhanden sind, etwa auf Diensttelefonen oder privaten sozialen Plattformen?“

Sollte FragDenStaat das Verfahren gewinnen, geht Semsrott davon aus, dass das Urteil einerseits zu einem Umdenken der Verwaltung im Zusammenhang mit Kommunikation auf privaten Plattformen führt. Auf der anderen Seite könnten Journalist:innen künftig auch diese amtlichen Nachrichten auf offiziellem Wege erhalten und nicht nur per Leak.

Offenlegung: Arne Semsrott schreibt hin und wieder als freier Autor für netzpolitik.org.

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1 Ergänzungen

  1. Abgefahren, dass das bis jetzt noch nicht so ist. Das war mir nicht bewusst. Aber wo kämen wir auch hin, wenn Volksdiener plötzlich dem Volk Rechenschaft ablegen müssten…

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