DemonstrationsrechtWieder Proteste gegen Laschets umstrittenes Versammlungsgesetz in NRW geplant

Bevor das neue Versammlungsgesetz im Innenausschuss und im Landtag behandelt wird, rufen die Gegner:innen des Gesetzes zum Protest auf die Straße. Sie befürchten eine massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen.

Demonstration in Nürnberg 2019
Das Bundesverfassungsgericht sieht in Demonstrationen „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“. In NRW will man das offenbar nicht. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Markus Spiske

Die Proteste gegen Laschets neues Versammlungsrecht in NRW reißen nicht ab. Nach der Demonstration im Juni hatten in den vergangenen Wochen in verschiedenen Städten des Bundeslandes immer wieder Menschen gegen das Vorhaben protestiert. Für den 28. August ist nun eine weitere Großdemonstration in Düsseldorf geplant. Das Gesetz selbst wird Anfang September erst im Innenausschuss des Landtages und dann im Parlament behandelt. Die mitregierende FDP hatte nach den Protesten Ende Juni kleinere Änderungen angekündigt, will das Gesetz aber ansonsten mittragen.

Das geplante Versammlungsgesetz wird nach Aussagen von Bürgerrechtler:innen die Demonstrationsfreiheit im bevölkerungsreichsten Bundesland empfindlich einschränken. Entgegen des Brokdorf-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes betrachtet das geplante Gesetz Demonstrationen nicht als „unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens“, sondern fast ausschließlich als „Störung“ und „Gefahr“.

Gesetz erschwert Demonstrationen

In der Kritik, die von unterschiedlicher Seite hervorgebracht wird, stehen gleich mehrere Paragrafen des Gesetzes. So sollen Versammlungsleiter:innen von Demonstrationen deutlich mehr Pflichten bekommen. Laut dem Versammlungsrechtsexperten Clemens Arzt stehen diese durch das Gesetz in der Rolle von quasi-polizeilichen Verantwortlichen.

Bei Gegendemos, zum Beispiel gegen einen Nazi-Aufmarsch, sind in Zukunft schon „einfache Störungen“ und „Behinderungen“ verboten. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert, dass auch friedliche Gegendemonstrationen mit lautstarker Musik oder Sprechchören dem Paragrafen zufolge de facto aufgelöst werden könnten. 

Laut dem Entwurf soll die Polizei in Zukunft die Anweisung erteilen können, dass Ordner:innen auf Demonstrationen namentlich gegenüber der Polizei genannt werden müssen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen. Da es sich bei den Ordner:innen um Versammlungsteilnehmende handelt und diese meistens aus den politischen Initiativen und Bündnissen selbst kommen, bietet sich hier ein Einfallstor für den Staat, um politische Strukturen auszuleuchten.

Anlasslose Vorkontrollen

Erleichtert wird durch das neue Versammlungsgesetz auch die Aufnahme und das Speichern von Übersichtsaufnahmen per Drohne oder Helikopter. 

Entgegen anderer neuer Landesversammlungsgesetze wie denen in Berlin oder Schleswig-Holstein führt Nordrhein-Westfalen nun explizit „Kontrollstellen“ bei Demonstrationen ein, bei denen ohne jegliche Tatbestandsschwelle die Identität von Demonstrant:innen überprüft sowie Sachen und Personen durchsucht werden können. Zwar sind solche Vorkontrollen heute auch schon möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn ein unfriedlicher Verlauf oder Straftaten zu erwarten sind. Eine anlasslose Kontrolle von Demonstrationsteilnehmenden kann eine einschüchternde Wirkung entfalten und so Menschen von der Wahrnehmung ihres Grundrechtes abhalten.

Weiße Overalls mit SS-Uniformen gleichgesetzt

Auszug aus der Begründung des Gesetzentwurfes
Auszug aus der Begründung des Gesetzentwurfes, S. 77. - CC-BY 2.0 Landtag NRW / Markierung: netzpolitik.org

Das im Versammlungsgesetz des Bundes enthaltene Uniformierungsverbot, das wegen der Erfahrungen von SA-Aufmärschen in der Weimarer Republik eingeführt wurde, geht der nordrhein-westfälischen Regierung augenscheinlich nicht weit genug. Sie will es deshalb zu einem sogenannten Militanzverbot ausweiten. In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass damit auch eine einheitliche farbliche Kleidung oder weiße Maleranzüge gemeint sind.

Diese weißen Overalls, die bei den Klimaprotesten regelmäßig genutzt werden, stellt der Gesetzentwurf historisch in eine Reihe mit uniformierten Aufmärschen von SA und SS. Dabei attestiert er ihnen wie auch Marschtritt und Trommelschlagen eine „suggestiv-militante, aggressionsstimulierende und einschüchternde Wirkung“.

Menschen ziehen bei einem Protest über Felder
Die hier von Demonstrant:innen bei einem Klimaprotest genutzten weißen Overalls stellt die Begründung des Gesetzentwurfs in eine Reihe mit den Uniformen von SA und SS. - CC-BY-NC 2.0 endegelaende

Aufmerksamkeit erst nach Polizeiübergriffen

Bundesweit in die Schlagzeilen war das Gesetz erst geraten, als die Polizei bei Protesten mehrerer Tausend Menschen Ende Juni Pfefferspray und Schlagstöcke gegen die Teilnehmenden einsetzte und mehr als 300 Menschen über Stunden einkesselte. Während der Demonstration wurde auch ein Journalist der Nachrichtenagentur dpa laut eigener Aussage mehrfach mit einem Polizeiknüppel geschlagen. 

Der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) stritt ein zu hartes Vorgehen gegen die Demonstrant:innen ab und gab diesen die Schuld für die Eskalation. An dieser Version gibt es mittlerweile erhebliche Zweifel: Ein Video eines Medienkollektivs widerlegte teilweise die Aussagen von Reul und auch das Protestbündnis erhob massive Zweifel an der Darstellung des Innenministers.

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