Schweiz: Beschwerde gegen geheimdienstliche Massenüberwachung geht vors Bundesgericht

Von der Massenüberwachung durch Kabelaufklärung sind alle Personen in der Schweiz und viele Menschen in aller Welt betroffen. Die Digitale Gesellschaft Schweiz klagt gegen diese Maßnahme. Nun muss das höchste Schweizer Gericht entscheiden, ob überwachte Personen das Recht haben, sich gegen die Massenüberwachung zu wehren.

Der Schweizer Geheimdienst überwacht den Internetverkehr ins Ausland, vor allem an Glasfaserkabeln. – Vereinfachte Pixabay Lizenz blickpixel

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) überwacht der Schweizerische Geheimdienst die internationalen Glasfaserkabel: Mit der sogenannten Kabelaufklärung wird der Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend erfasst und nach Suchbegriffen durchforstet.

Gegen diese anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung hatte die Digitale Gesellschaft Schweiz am Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Gericht verweigerte mit seinem Urteil vom 4. Juni 2019 den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern das Recht auf Beschwerde. Es begründete seinen mutlosen Entscheid damit, dass mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht die Möglichkeit bestehe, die Verletzung von Grundrechten durch den Geheimdienst zu rügen und damit eine „rechtmäßige“ Überwachung gerichtlich durchzusetzen.

So läuft die Kabelaufklärung in der Schweiz ab.

Dieser Darstellung widersprechen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer: Die Massenüberwachung beginne bereits beim automatisierten Scannen der Datenströme. Dabei wird gerade nicht nur verdächtige Kommunikation, beziehungsweise nicht nur die Kommunikation (bereits) verdächtiger Personen erfasst. Es wird im Gegenteil möglichst viel Kommunikation möglichst vieler Personen erfasst, um diese in Gänze zu scannen und mit tausenden geheimgehaltenen Suchbegriffen auswerten zu können. Die Massenüberwachung erfolgt durch das Zentrum für elektronische Operationen der Schweizer Armee, das Treffer an den Geheimdienst weiterreicht.

Die Überwachung beginnt bereits beim Scannen der Daten

Die überwachten Personen verfügen dabei gerade nicht über ein Auskunftsrecht, das bereits diese Massenüberwachung umfasst. Ein – beschränktes – Auskunftsrecht besteht lediglich für Daten, die nachträglich in einem geheimdienstlichen Informationssystem abgespeichert werden. Diese Daten speichert der Geheimdienst erst, wenn die gescannten Datenströme zu einem Treffer geführt haben und ein solcher Treffer einer Person zugeordnet wurde. In jedem Fall kann die Auskunft aufgeschoben werden und Auskunft wird nur erteilt, „sobald kein Geheimhaltungsinteresse mehr besteht“.

Die Kabelaufklärung betrifft alle Menschen in der Schweiz und viele Menschen in aller Welt. Mit seinem Urteil nimmt das Bundesverwaltungsgericht den überwachten Personen den rechtsstaatlichen Anspruch, sich gegen Massenüberwachung wehren zu dürfen. Die Digitale Gesellschaft Schweiz zieht vor das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne und nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter.

Zu den acht BeschwerdeführerInnen gehören unter anderem Andre Meister und der Autor dieses Artikels. Das Verfahren ist Teil von strategischen Klagen für Freiheitsrechte in einer digitalen Welt. Am EGMR in Straßburg ist bereits die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz anhängig.

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Eine Ergänzung

  1. Daher ist es wichtig möglichst alles alles TLS/SSL umzustellen damit genau solche Datenabgreiferei nicht mehr möglich ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.